Legale Korruption: Wie sich Ärzte vor den Karren der Pharmaindustrie spannen lassen

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Hinter dem Namen „Anwendungsbeobachtungen“ (AWB) würde man zunächst einen Teil einer wissenschaftlichen Arbeit vermuten, jedoch genau das Gegenteil ist der Fall. AWB dienen in erster Linie dem Arzt, der durch sie ein lukratives Zusatzeinkommen erhält und dem Auftraggeber, der sich sicher sein kann, dass seine Präparate verschrieben werden und nicht die der Mitbewerber.

Diese Studien sind seit Jahren gängige Praxis, besonders beliebt sind dabei AWB mit Krebspatienten, wo die Pharmaindustrie mit einer einzelnen Infusion eines Chemotherapeutikums schon mal eintausend Euro verdient. In der gleichen Höhe bewegen sich die Honorare für den teilnehmenden Arzt, pro Patient selbstverständlich. Die 100 Millionen Euro, die jährlich an Ärzte in Deutschland gezahlt werden, sind im Vergleich zu den Umsätzen ein unbedeutender Posten auf der Gesamtrechnung. Das durchschnittliche Honorar der Ärzte beträgt pro AWB 19.000,- Euro. Eine Summe, die nicht wirklich im Verhältnis zum Aufwand steht.

Das Argument der Pharmaunternehmen, die Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Präparate auch nach der Markteinführung überwachen zu wollen, wirkt nach außen hin beruhigend, denn es suggeriert ein Sicherheitsgefühlgegenüber der Qualität des Medikaments. Was jedoch nicht erwähnt wird ist, dass diese Beobachtungen vollkommen obsolet sind, denn bevor ein Medikament zugelassen wird, muss es eine strenge Prozedur durchlaufen, in der die Wirksamkeit und Nebenwirkungen bis ins kleinste Detail untersucht werden. Darüber hinaus sind Ärzte gesetzlich verpflichtet, jede Nebenwirkung oder Auffälligkeit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn zu melden.

Das wirft die Frage nach dem Nutzen von AWB auf, die unter anderem der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenversicherungen gemeldet werden muss. Eine Anfrage bei der Techniker Krankenkasse in Hamburg endet mit einem Verweis auf eine Studie der WINEG (Wissenschaftliches Institut der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen) aus dem Jahre 2007. Schlussfolgerung dieser Studie ist, dass das Design der AWB nicht darauf ausgelegt ist, ein verwertbares Ergebnis zu Tage zu fördern. „Oftmals eignen sich AWB nicht zur Generierung wissenschaftlich valider Aussagen und damit auch nicht zur Unterstützung von Finanzierungsentscheidungen auf Grundlage des Preises bzw. Kosten-Nutzen-Verhältnisses.“

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Der Nutzen erschließt sich einem nach genauerem Hinsehen: um vernünftige Aussagen über ein bestimmtes Medikament treffen zu können, müssen entsprechend viele Ärzte und Patienten an einer AWB teilnehmen. Das bedeutet, dass das betreffende Medikament häufiger verschrieben wird, für die Dauer der Beobachtung sowieso, im Idealfall auch darüber hinaus. Da wundert es nicht, dass sich unter den umstrittenen Studien viele Medikamente befinden, deren Patentschutz abgelaufen ist oder so genannte Analogpräparate, die durch kleine Veränderungen an der Molekülstruktur zu Präparaten werden, die zwar die gleiche Wirkung besitzen, jedoch nicht die gleiche chemische Formel, so dass die patentiert werden können.

Einer Untersuchung des Ärzteblatts aus dem Jahre 2010 zufolge beteiligen sich etwa 50% der niedergelassenen Fachärzte an AWB. Was den meisten aber nicht bewusst sein dürfte ist, dass aus der Kooperation ganz schnell Korruption werden kann. Seit Jahren fordert Trancparency International Deutschland eine Änderung des Arzneimittelgesetzes, der gesetzlichen Grundlage für AWB. Bezogen auf das Honorar und den Nutzen dieser Studien kommt Transparency International Deutschland zu dem Schluss, dass AWB als ein Instrument von unzulässiger Einflussnahme auf Ärzte und Korruption im Gesundheitswesen angesehen werden können.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/dc/Money_and_pills_in_three_colors.jpg

Foto: Ragesoss

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/

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