Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag

in Wirtschaft
TRETE UNSERER TG GRUPPE BEI
Loading...

Ein Gastbeitrag vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

 

Welche Klauseln sind im Arbeitsvertrag unwirksam?

Seit dem Jahr 2002 müssen vorformulierte Klauseln in Arbeitsverträgen wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) behandelt werden. Dabei bedarf es einer strengen Inhaltskontrolle durch die zuständigen Arbeitsgerichte, denn oftmals verwenden Arbeitgeber weiterhin alte Vertragsmuster. In diesen befinden sich jedoch häufig unzulässige Klauseln. Einige Beispiele dafür werden im folgenden Artikel erläutert.

Im Arbeitsvertrag sind die Pflichten und Rechte für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses festgeschrieben. Dabei werden beispielsweise der Beginn und die Dauer der Beschäftigung sowie die entsprechenden Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, die Höhe der Vergütung sowie die Kündigungsfristen geregelt. Ergänzend können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen hinzukommen.

Wann sind Vertragsklauseln unwirksam?

Grundsätzlich gilt, dass all jene Bestimmungen, welche eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers nach sich ziehen, als unwirksam betrachtet werden können. Das heißt auch, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte, die den Beschäftigten zugesprochen werden, nicht durch unwirksame Klauseln relativiert werden dürfen.

Überstundenregelung

„Etwaige Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten.“

Loading...

Dies ist eine häufig verwendete Formulierung und somit ein gängiges Beispiel für die Unwirksamkeit einer vertraglichen Bedingung. Denn daraus geht weder hervor, wie viele Überstunden vom Arbeitnehmer verlangt werden, noch in welchem Zeitraum diese geleistet werden sollen. Es besteht demnach eine unangemessene Benachteiligung des Beschäftigten. Stattdessen ist festzuschreiben, dass geleistete Überstunden entweder vom Arbeitgeber extra vergütet oder durch einen Freizeitausgleich kompensiert werden.

Schwangerschaftsverbot

„Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich dazu, ab Beschäftigungsbeginn vier Jahre auf eine Schwangerschaft zu verzichten. Wird diese Pflicht nicht eingehalten, muss sie mit einer sofortigen Kündigung rechnen.“

Hierbei liegt eine offensichtliche Rechtswidrigkeit vor, denn der Arbeitgeber hat niemals das Recht dazu, seinen Beschäftigten vorzuschreiben, wann sich diese der Gründung einer Familie widmen dürfen.

Widerspruchsvorbehalt

„Der Arbeitnehmer erhält ein jährliches Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehalts. Das Weihnachtsgeld kann aus wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden.”

Diese Formulierung wird häufig gewählt, wenn Arbeitgeber sich absichern möchten. Somit halten sie sich die Möglichkeit offen, das Weihnachtsgeld einzubehalten, falls die Firma nicht mehr zu solch einer Sonderzahlung in der Lage ist. Es handelt sich jedoch um eine unbefristete Leistung, die dem Arbeitnehmer zugesagt wurde und daher nicht ohne Weiteres einbehalten werden kann. Vielmehr müssen bestimmte Voraussetzungen für die Rechtfertigung eines Widerrufs erfüllt sein. Diese müssen dann allerdings eindeutig im Vertrag ausformuliert sein.

Es existieren noch viele weitere unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag, welche Sie im kostenlosen E-Book unter www.arbeitsvertrag.org/unwirksame-klauseln-arbeitsvertrag/ nachlesen können.

Weiterführende Links: https://www.arbeitsvertrag.org/

Leave a Reply

Your email address will not be published.

*