Hartz-IV-Familie darf Freibeträge für Autos nicht addieren

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Eine auf Hartz IV angewiesene Familie kann nach Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen statt eines Gebrauchtwagens für jeden Erwerbsfähigen keinen gemeinsamen teuren Wagen beanspruchen.
 

Um die Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit zu ermöglichen, dürfe jeder Erwerbsfähige in der Familie ein eigenes Auto im Wert von maximal 7500 Euro besitzen, entschieden die Celler Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Wenn die Familie allerdings nur einen teureren Wagen besitze, müsse sie den über 7500 Euro hinausgehenden Wert erst für den Lebensunterhalt verwenden, ehe Hartz IVgezahlt werde.

Das Gesetz sehe keine abstrakten Freibeträge vor, sondern stelle auf das Auto als solches ab, entschied das Gericht. Die Mobilität des Menschen solle geschützt werden, nicht sein Vermögen.

Wert des Autos muss für Lebensunterhalt verbraucht werden

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Geklagt hatte eine Familie aus Wolfsburg, die Hartz IV beantragt hatte und einen Pkw im Wert von rund 11.000 Euro besaß. Neben weiterem verwertbaren Vermögen müsse zunächst der über 7500 Euro hinausgehende Wert des Autos für den Lebensunterhalt verbraucht werden, ehe Hartz IV gezahlt werde, entschied das Gericht.

Die Familie hatte argumentiert, dass Vater und Mutter je einen Wagen im Wert von maximal 7500 Euro besitzen dürfen, was zusammengerechnet 15.000 Euro ergebe. Der gemeinsame Wagen im Wert von 11.000 Euro bewege sich also im geschützten Finanzlimit.

Dieser Kalkulation folgte das Gericht nicht. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

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5 Comments

  1. Die Hartz 4 Regelungen sind in meinen Augen zwar eine Riesen-Sauerei, aber da hat der Richter m. E. richtig entschieden.

    Hartz 4 Empfänger können ja nicht besser gestellt werden, als Geringverdiener mit Vollzeitjob und da kenne ich genug, die schon Probleme damit haben “eine alte Karre” zu unterhalten. Von den vielen Gewerbetreibenden, die kaum über die Runden kommen, ganz zu schweigen.
    Bei Werktatt-Stundensätzen (freie Werkstatt) von inzw. um die 100 € (mad) ist das aber auch kein Wunder.

    Ich finde es in diesem Zusammenhang eigentlich schon recht großzügig, dass es da überhaupt eine Freigrenze von 7.500 € gibt.
    Wenn eine Hartz 4 empfangende Familie das Anrecht auf zwei PKW geltend macht, finde ich das zudem schon etwas dreißt.
    Oder bezieht sich das auf das (7.500 €) gesamte (Schon-)Vermögen pro erwachsener Person.

  2. Nun schon am Fahrzeug soll man erkennen können das da ein Harz 4ler verfährt. wo kommen wir denn hin wenn sich jeder Arbeitslose einen Benz oder ähnlich zulegt (Sarkasmus aus) Harz 4 ist ein Witz

  3. Komisch, unsere ausländischen Mitbürger (Meistens Türken und Araber) fahren mit einem dicken BMW oder Mercedes zum Job-Center oder zum Sozialamt, aber ein Deutscher wird zusammen gestaucht und darf nur ein 7.500€ Auto besitzen.
    Allerdings wundert es mich das ein Hartz4-Empfänger sich ein 11.000€ Auto leisten kann.

  4. Jez kommt wieder jeder rolf mit “die scheiß türken fahren doch auch mit nem dicken benz oder bmw zum arbeitsamt !!!”Und gute deutsche bürger werden zusammengestaucht !!! ” Man sollte hartzIV EMPFÄngern GARKEIN AUTO GEBEN !!!”1111!!”
    Stellt mal das dosenbier weg ihr fußballrolfs und dann argumentiert sachlich, nicht aufgrund eurer nationalsozialistischen ideologien…

  5. ganz einfach: ein Auto an einen guten Freund für 1€ “verkaufen” und dennoch selbst weiter nutzen – Außenwert gesenkt, Eigentum an jemanden anderes übertragen, dann Hand aufhalten.

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