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Die halbe Welt zittert vor Erdogans neuem System: Doch was wird sich wirklich ändern?

in Geopolitik/Politik
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Von Basler Zeitung

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan behauptet, dass die Verfassungsreform nicht auf ihn ausgerichtet sei. Das ist soweit korrekt, da das seit gestern (16.04.2017) durch direkte Volksabstimmung eingeführte Verfassungsreform und das damit verbundene neue Präsidialsystem erst ab 2019 mit der Wahl des neuen Präsidenten in Kraft treten wird. Ob Erdogan dann noch lebt oder gewählt wird steht also in den Sternen.

Doch was bedeutet die Verfassungsänderung in der Türkei für die zukünftigen Präsidenten? Werden diese unabhängiger und machtvoller oder ist die umgekehrte Situation der Fall? Entscheidet und urteilt selber, im Folgenden ist eine kurze Zusammenfassung.

 

Was die Abstimmung vom 16. April in der Türkei über die Reform der Verfassung konkret bedeutet.

Das geltende parlamentarische System der Türkei hat in der 94-jährigen Geschichte der Republik 65 Regierungen produziert. Seit dem Übergang zum Mehrparteiensystem 1950 beträgt die durchschnittliche Lebensdauer einer Regierung weniger als eineinhalb Jahre. Diese Instabilität führte zeitweise in Teilen der Gesellschaft und Politik zur Akzeptanz von Militär­interventionen, bei einigen Antidemokraten sogar zum Verständnis für ­blutige Militärcoups.

Recht und Gesetz dienen

Nachfolgend lege ich dar, worum es genau bei der Verfassungsreform in der Türkei geht und warum der Wechsel vom heute geltenden, instabilen parlamentarischen System zu einem Präsi­dialsystem nötig ist.

Die geltende, von den Putschisten von 1980 in Auftrag gegebene Verfassung besagt, dass die Gerichte «unabhängig» sind. In der neuen, zur Abstimmung gelangenden Verfassung ist nicht nur festgeschrieben, dass die Gerichte frei und autonom in ihren Entscheiden sind; es wird auch ausdrücklich festgehalten, dass sie parteilos sein müssen. Das heisst: Wie bisher ist es Richtern und höheren Beamten nicht nur untersagt, Mitglied einer politischen Partei zu sein, sondern Richter dürfen nur dem Recht und dem Gesetz dienen, unabhängig von ihrer persönlichen Weltanschauung und Ideologie.

Das Alter für die Wählbarkeit ins Parlament wird im Rahmen der Verfassungsreform von 25 auf 18 gesenkt. Dies impliziert nicht, dass das Parlament in Ankara zu einem Jugendpark wird. Das neue Recht ist eine Chance für junge Menschen.

Das Parlament wird wie bisher folgende Aufgaben wahrnehmen. Es kann Gesetze erlassen, das Budget, das vom Staatspräsidenten vorgelegt wird, annehmen oder ablehnen, über den Druck des Geldes entscheiden, den Staatspräsidenten ermächtigen, internationale Verträge zu bestätigen und, sofern nötig, Gesetze für Amnestien in Einzelfällen sowie für Generalamnestien erlassen.

Das Parlament kann ausserdem den Staatspräsidenten und die Minister kontrollieren. Dies geschieht durch schriftliche Anfrage, parlamentarische Untersuchung oder parlamentarische Befragung.

Präsident nicht unantastbar

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Der Präsident der Republik wird direkt vom Volk gewählt. Dafür muss der Kandidat, so wie heute, mindestens 40 Jahre alt sowie Staatsangehöriger der Türkischen Republik sein und über einen Hochschulabschluss verfügen. Kandidaten können vorgeschlagen werden von Parlamentsgruppen politischer Parteien, ferner von Parteien, die bei den letzten Wahlen mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben, oder von mindestens 100 000 Stimmberechtigten.

Die Befugnisse für die Regierung liegen beim Staatspräsidenten. Das Amt eines Premierministers und ein Kabinett gibt es nicht. Der Präsident der Republik ist Vorsitzender des Staates, der Regierung und der Streitkräfte. Ausserdem darf er Vorsitzender einer politischen Partei sein.

Der Staatspräsident darf neu Vorschläge zur Änderung der Verfassung dem Volk zur Abstimmung unterbreiten, Gesetze des Parlaments unterzeichnen, annehmen und publizieren oder dem Parlament zur erneuten Beratung zurücksenden. Er darf auch die nationale Sicherheitspolitik festlegen. Er informiert das Parlament zudem über die Innen- und Aussenpolitik.

Der Präsident kann im Weiteren seine Berater, Minister und die hohen Beamten entlassen. Er kann auch Verordnungen zu den Gesetzen des Parlamentes erlassen. Diese dürfen dem Gesetz nicht widersprechen.

Das Parlament kann eine Verordnung des Präsidenten mit einem Gesetz ausser Kraft setzen. Der Staatspräsident darf keine Verordnungen erlassen, die Menschenrechte oder andere Grundrechte tangieren.

Nach der heute geltenden Verfassung darf der Staatspräsident nur aufgrund von Landesverrat zur Verantwortung gezogen werden. Mit der neuen Verfassung kann der Präsident für alle Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden. Damit der Staatspräsident vor Gericht gebracht werden kann, genügen die Stimmen von 301 Parlamentariern (also die absolute Mehrheit der insgesamt 600 Abgeordneten). Mit den Stimmen von 400 Parlamentariern kann er ausserdem vor das oberste Verfassungsgericht gebracht werden.

Putschistenverfassung makuliert

Bei Abwesenheit wird der Staats­präsident künftig von einem Vize-Staats­präsidenten vertreten. Heute vertritt ihn der Parlamentspräsident.

Wird ein Parlamentarier zum Minister gewählt, verliert er sein Parlamentsmandat. Sowohl der Staatspräsident als auch das Parlament können Neuwahlen beschliessen. Egal, welche Seite eine solche Entscheidung trifft, diese Entscheidung ist auch für sie selbst verbindlich. Da der Staatspräsident und das Parlament gleichzeitig gewählt wurden, haben die Neuwahlen ebenfalls gleichzeitig zu erfolgen.

Das in der heutigen Verfassung festgeschriebene, sogenannte «harte Regime» – eine Art Militärregime der geltenden Putschistenverfassung – wird aufgehoben. Künftig darf der Staats­präsident im Kriegsfall und bei inneren Revolten in Teilen des Landes oder im ganzen Land den Ausnahmezustand ausrufen. Diese Ausrufung muss am gleichen Tag dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Das Parlament kann zustimmen oder ablehnen oder Verkürzungen oder Relativierungen des Entscheides beschliessen.

Die heute bestehenden Militär­tribunale werden aufgehoben. Ihre Befugnisse gehen auf zivile Gerichte über. Der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte besteht neu aus 13 Mitgliedern. Ein Mitglied ist der Justiz­minister, der andere ein Staatssekretär. Von den restlichen elf Mitgliedern ­werden vier vom Staatspräsidenten und sieben vom Parlament gewählt.

Lehnt das Parlament das Budget des Staatspräsidenten ab, kann das Parlament ein provisorisches Budget bestimmen. Wird auch darauf verzichtet, tritt das letztjährige beschlossene Budget noch einmal in Kraft.

Mit der neuen Verfassung wird der Rechtsweg für die Handlungen des Staatspräsidenten und die Entscheide des Hohen Militärrates möglich. Der Rat zur Überprüfung der Staatsorgane darf neu Verwaltungsuntersuchungen gegen die Streitkräfte eröffnen.

Der nach heutiger Verfassung parteilose Staatspräsident darf nach einer allfälligen Annahme des Verfassungs­referendums Beziehungen mit seiner Partei aufnehmen, er kann zum Beispiel gleichzeitig Parteivorsitzender sein. (Basler Zeitung)

Eliten fliegt nächste Lüge um die Ohren – Putin: „Klimawandel nicht durch Menschen verursacht“

in Umwelt
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Beim Arktisforum in der nordrussischen Stadt Archangelsk sagte Putin am Donnerstag, die Schmelze der Eisberge dauere bereits seit Jahrzehnten an. Die Klimaerwärmung habe in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts begonnen, als es noch gar keine Treibhausgase gegeben habe.

Den Klimawandel zu stoppen sei „unmöglich“. Er hänge zusammen mit „globalen Zyklen auf der Erde oder sogar von planetarischer Bedeutung“. Es komme darauf an, sich der Klimaerwärmung „anzupassen“. Putin, der am Vortag die Inselgruppe Franz-Josef-Land im Nordpolarmeer aufgesucht hatte, erläuterte seine Position mit einem Beispiel.

In den 30er Jahren sei ein österreichischer Forscher „mit einem fotografischen Gedächtnis“ zum Archipel gereist. Zwanzig Jahre später habe er Fotografien von einer anderen Expedition gezeigt bekommen, aufgrund derer ihm klar gewesen sei, dass die Zahl der Eisberge abgenommen habe.

Putin wünscht dem neuen Chef der US-Umweltbehörde viel Glück

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Putin hatte die globale Erwärmung des Klimas bei früheren Gelegenheiten begrüßt, weil dadurch Rohstoffvorkommen und Transportrouten freigelegt würden, deren Erschließung bislang als zu teuer gegolten habe.

Dem neuen Chef der US-Umweltbehörde EPA, Scott Pruitt, wünschte Putin viel Glück. Eine Auseinandersetzung mit Pruitts Positionen sei notwendig. Scott Pruitt bezweifelt ebenso wie US-Präsident Donald Trump, dass Industrie, Verkehr und andere menschliche Aktivitäten primär für die globale Klimaerwärmung verantwortlich sind. Das Pariser Klimaschutzabkommen will er aufkündigen.

Das Ende 2015 von 195 Staaten unterzeichnete Abkommen enthält erstmals rechtlich bindende Maßnahmen zum Kampf gegen die Erderwärmung. Die USA haben das Abkommen auf Grundlage einer Entscheidung des Trump-Vorgängers Barack Obama ratifiziert.

Quelle: afp

Düsseldorf: Ehe einer 15-Jährigen vom Jugendamt erlaubt

in Politik
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Von  von epochtimes – Bild: Mädchen mit Kopftuch. (Symbolfoto) Foto: Wolfram Kastl/Symbol/dpa
 

Das Düsseldorfer Jugendamt genehmigte die Ehe einer 15-Jährigen mit einem 19-Jährigen. Als Begründung hieß es, man habe sich am Wohl der 15-Jährigen orientiert. Die CDU hingegen fordert die uneingeschränkte Anwendung deutscher Gesetze.
 

In Düsseldorf stimmte das Jugendamt der Heirat eines 15-jährigen aus Syrien geflüchteten Mädchens mit einem 19-Jährigen zu.

Die Begründung lautete: „Weil die Verbindung zu dem 19-Jährigen freiwillig und aus Liebe geschlossen wurde. Weil das Baby vom Vater getrennt würde und die Vaterschaft noch einmal neu anerkannt werden müsste. Und weil wir uns immer am Wohl der 15-Jährigen orientieren.“ Dies berichtet „RP-Online“.

Solche frühen Verbindungen stellen vor allem unter Sinti und Roma aus Bulgarien und Rumänien keine Seltenheit dar, sagte Matthias Ditges vom Jugendamt der Stadt am Dienstag im Gleichstellungsausschuss. Auch kämen solche Heiraten bei einer türkischen Minderheit in Griechenland vor.

Wie ein Bamberger Gericht zuletzt entschied, können selbst „Kinderehen“ anerkennungsfähig sein. Also auch bei unter 14-Jährigen.

CDU-Ratsherr fordert uneingeschränkte Anwendung deutscher Gesetze

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„Großes Unverständnis“ über den Düsseldorfer Umgang mit Kinderehen äußerte CDU-Ratsherr Andreas Auler und forderte die uneingeschränkte Anwendung deutscher Regeln und Gesetze.

Dies sei jedoch nicht so einfach, meint hingegen Matthias Ditge. Eine dieser Regeln sei nämlich: ausländische Ehen immer anzuerkennen. Voraussetzung sei hier, dass die Ehen nach den Gesetzen des Ursprungslandes gültig geschlossen wurden.

Anders sehe es aus bei Zwangsverheiratungen, Kinderehen oder Verstöße gegen grundlegende Wert- und Rechtsvorstellungen des neuen Heimatlandes. „Die Hürden dafür hängen allerdings sehr hoch“, erklärte der Jugendamtmitarbeiter.

Thema Frühehe „bereitet Bauchgrimmen“

Dass ihr das Thema Frühehe „Bauchgrimmen“ bereite, räumte Gleichstellungsbeauftragte Elisabeth Wilfart nach Sitzungsende ein. Entscheidend sei, jeden Einzelfall genau zu prüfen.

Die Frage, ob denn eine vom Ehemann getrennte Befragung der 15-Jährigen stattfinden werde, wurde mit „selbstverständlich“ bejaht. Außerdem würde man sich beim Jugendamt darum kümmern, die Vormundschaft zu übernehmen, sagte Ditges.

Neues Zensurgesetz von Heiko Maas billigt STASI-Methoden und legalisiert politische Verfolgung

in Welt
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Von Rosemarie Frühauf von epochtimes

Vor kurzem hat Heiko Maas den neuen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet vorgestellt. Auf 29 Seiten wird beschrieben, wie in Zukunft „die Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ verbessert werden soll, damit „objektiv strafbare Inhalte“ „unverzüglich“ entfernt werden.

In einem Artikel für „Cicero“ hat Rechtswissenschaftler Alexander Peukert das neue, sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG-E) genau unter die Lupe genommen. Er kommt zum Schluss, dass der Entwurf „problematische juristische Instrumente“ vorschlägt, um die Löschung von Inhalten zu erreichen. Das Gesetz ist nach Angaben des Ministeriums notwendig, da „die Debattenkultur im Netz oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt ist (…) Hasskriminalität, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden kann, birgt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft.“

Auch habe „nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf“ die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten („Fake News“) für die Bundesregierung hohe Priorität gewonnen. Im Blick hat Maas dabei vor allem die großen Player wie Facebook, YouTube und Twitter. Falls sie beanstandete Inhalte nicht zeitnah löschen, sollen sie mit Bußgeldern bis zu 50 Millionen Euro belegt werden können.

Zensurgefahr

Die Plattformen müssen nach dem bisherigen Entwurf nicht nur den originalen Tweet oder Post löschen, sondern alle seine Weiterverbreitungen. Außerdem müssen sie „wirksame Maßnahmen“ ergreifen, damit der Inhalt nicht wieder online erscheint. Die Gesetzes-Autoren denken dabei an spezielle Filter und schreiben:

„Solche Maßnahmen sind insbesondere zur Bekämpfung rechtswidriger Bilddateien technisch möglich und werden bereits heute von sozialen Netzwerken angewandt.“

Peukert spinnt den Gedanken weiter: Nicht nur Bilder, sondern auch einzelne Formulierungen und Wörter könnten auf diese Weise kriminalisiert und von vornherein nicht mehr ins Netz gelassen werden – auch wenn sie vielleicht in einem anderen und legalen (z.B. satirischen) Kontext stünden. Er meint:

„Solche Uploadfilter gelten zu Recht als besonders effektive und damit gefährliche Zensurinstrumente. Die Verpflichtung zu ihrem Einsatz kommt einer allgemeinen Überwachungspflicht gleich, die mit dem Europarecht (Artikel15 der E-Commerce-Richtlinie 2000/31) unvereinbar ist.“

Gerichtsverfahren nicht öffentlich

Heikel findet er auch das nichtöffentliche Gerichtsverfahren ohne Beweisaufnahme, welches erfolgt, sobald das Bundesamt für Justiz der Ansicht ist, dass ein Inhalt rechtswidrig ist. Das Amtsgericht Bonn soll dann in einer „Vorabentscheidung“ die „Rechtswidrigkeit“ des Inhalts feststellen. Wenn es zur gleichen Auffassung kommt wie das Bundesamt für Justiz, kann dieses einen Bußgeldbescheid wegen unterlassener Löschung ausstellen. Falls das Gericht andere Meinung ist, wird das Verfahren eingestellt.

Die Internetkonzerne werden einen solchen Bußgeldbescheid in der Regel akzeptieren und nicht anfechten, meint Peukert. Schließlich wissen sie ja, dass ein Gericht bereits darüber entschieden hat und ihre Chancen schlecht stehen. „Zur öffentlichkeitswirksamen Klärung der Rechtswidrigkeit von Inhalten“ durch einen regulären Gerichtsprozess werde es dann nur selten kommen, schätzt er.

Der Jurist vermutet, dass hier „ein Sonderverfahren etabliert“ werden soll, um den Kampf gegen Hass und „Fake News“ nicht in der Öffentlichkeit zu führen. Es gäbe alternative Konzepte, die den Sprecher einbeziehen und Diskussionen über strittige Inhalte ermöglichen, so Peukert. Er wirft dem Gesetzentwurf vor, Kommunikation zu unterbinden, statt zu ermöglichen.

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Auch Messenger wären betroffen

Die Website „Netzpolitik.org“ merkte an, dass durch die weite Definition des Gesetzentwurfs auch Messenger wie WhatsApp und Datenspeicherdienste wie Dropbox betroffen wären. Das Justizministerium sagte zwar, dass diese nicht darunter fielen. „Am Ende zählt aber nur der Gesetzestext“, so Netzpolitik.

Rechtswidrigkeit wird neu definiert

Problem Nr. 1 ist jedoch, dass Strafbarkeit und Rechtswidrigkeit neu definiert werden. Zwar hinterlasse das Gesetz den Eindruck, als gehe es allein um die effektive Durchsetzung von bereits geltendem deutschen Strafrecht und es gebe gar keine „neuen“ Eingriffe in die Meinungsfreiheit, so Peukert. Dies stimme aber nicht. An mehreren Stellen sei die Rede davon, dass „objektiv strafbare“ Taten verhindert werden sollen.

Es gehe offenbar darum, ob eine Äußerung als solche unwahr, beleidigend oder volksverhetzend sei. Die Rolle des Sprechers sei dabei irrelevant (hier werden normalerweise Unterscheidungen getroffen, ob eine Äußerung vorsätzlich – wie im Fall von Verleumdung – oder „wider besseres Wissen“ erfolgte).

14 Straftatbestände werden als „rechtswidrige Inhalte“ aufgelistet. Diese sind: §§ 86, 86a, 90, 90a, 111, 126, 130, 140, 166, 185 bis 187, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs.

Peukert meint, dass im Sinne des NetzDG-E eine Äußerung gegebenenfalls auch dann als rechtswidrig gelten könnte, wenn sie im konkreten Fall nicht strafbar ist, weil der Sprecher weder vorsätzlich noch schuldhaft handelte.

Da das NetzDG-E Äußerungen abstrakt beurteilt (auf ihre objektive Unwahrheit oder ihren Beleidungs-, Beschimpfungs- oder Verleumdungsgehalt hin) ergibt sich ein weiteres Problem: Die Grenze zwischen rechtmäßigem und rechtswidrigem Verhalten bleibt unklar. Dem Gesetz geht es vor allem darum, ein bestimmtes Verfahren im Umgang mit rechtswidrigen Inhalten verpflichtend zu machen.

Die Absicht des Sprechers interessiert nicht

Der Regelungsansatz des Entwurfs ist so abstrakt, dass der Sprecher dort nur am Rande vorkommt. Nutzer sollen einen Hass-Beitrag dem Netzwerkbetreiber melden und dieser soll ihn löschen. Staatsnahe, damit beauftragte Beschwerde- und Überwachungsstellen (wie z.B. Jugenschutz.net) sollen überwachen, dass die Löschung zeitnah erfolgt.

Das Gesetz will erreichen, dass offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Weniger offensichtliche, aber strittige Inhalte, sollen innerhalb von sieben Tagen gelöscht werden. In solchen strittigen Fällen könnten die sozialen Netzwerke den Sprecher kontaktieren und um eine Stellungnahme bitten. Mit Sanktionen sind diese Handlungsoptionen jedoch nicht hinterlegt, weshalb sich die Netzwerke den Aufwand folgenlos sparen und vorsorglich löschen können, so Peukert.

Nach einer Löschung sind Facebook und Co. lediglich verpflichtet, den Sprecher begründet darüber zu informieren. Der Nutzer könne dann laut NetzDG-E „Schritte zur Wahrung seines Rechts auf Meinungsfreiheit zeitnah einleiten“.

Welche Schritte das sein sollen, wird nicht genannt und Peukert vermutet, dass Nutzer eher in andere Foren abwandern werden, als gerichtlich einen „Freischaltungsanspruch“ durchzufechten, von dem „äußerst zweifelhaft“ sei, ob er zivilrechtlich überhaupt durchsetzbar sei.

Nur in Deutschland möglich: Top-Terrorist des Islamischen Staats verklagt Bundesrepublik

in Welt
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Von Detlef Kossakowski von epochtimes

In letzter Sekunde scheiterte die Abschiebung eines Tunesiers mit terroristischer und krimineller Biografie. Der Mann verklagt nun das BAMF, wegen seines abgelehnten Asylantrags. Der tunesische IS-Terrorist Haikel S. wird beschuldigt, sich als Anwerber und Schleuser des „Islamischen Staats“ ein Netzwerk von Unterstützern aufgebaut und einen Terroranschlag in Deutschland geplant zu haben.

Erneut misslang die Abschiebung eines Terrorverdächtigen aus Tunesien in letzter Sekunde. Kurz vor dem Start wurde der 36-jährige Haykel S. aus der Maschine in Frankfurt geholt. In seiner Heimat drohe ihm die Todesstrafe, hatte er in einem Asylantrag geschrieben, den er noch kurz zuvor eingereicht hatte. Weil der Antrag scheiterte, verklagt der Mann nun das BAMF. Dies berichtet die „Hessenschau“.

Haykel S. hatte seit 2003 abwechselnd in Tunesien und Deutschland gelebt. Trotzdem war der Asylantrag, den er vor dem Abschiebungsversuch stellte, sein allererster in Deutschland gewesen. Er begründet den Antrag damit, dass ihm in seiner Heimat die Todesstrafe drohe. Die tunesischen Behörden waren nämlich eine zeitlang davon ausgegangen, dass S. in den Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis im März 2015 verwickelt war. Dabei waren mehr als 20 Touristen getötet worden.

BAMF lehnt Asylantrag ab

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte den Asylantrag des Tunesiers am Freitag als unbegründet ab. Daraufhin reichte der Tunesier eine Klage beim Verwaltungsgericht in Frankfurt ein. Nun darf S., solange eine Entscheidung über seine Klage aussteht, in Deutschland bleiben.

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Pikant: Der 36-Jährige war Anfang Februar bei einer Anti-Terror-Razzia in Frankfurt-Griesheim festgenommen worden. Ihm wurde vorgeworfen, Vorbereitungen für einen Terroranschlag in Deutschland getroffen zu haben. Der Mann soll Kontakte in höchste Kreise der Terrormiliz IS haben.

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Tunesische Behörden ermittelten wegen Mitgliedschaft in einer Terrorzelle

Tatsächlich werde gegen Haykel S. in Tunesien ermittelt, sagte der Sprecher der Anti-Terror-Abteilung der Staatsanwaltschaft Tunis. Es gehe jedoch nicht um seine Beteiligung an Anschlägen, sondern um Mitgliedschaft in einer Terrorzelle, so der Sprecher gegenüber „hr-iNFO“. Die ursprüngliche Information, dass er an einem Anschlag beteiligt gewesen sei, stammte laut einem Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft aus einem Schreiben der tunesischen Behörden. Dieses sei allerdings bruchstückhaft und „kryptisch“ gewesen.

Tunesier war zwischen 2003 und 2010 bereits in Deutschland

Laut Hessenschau kam der Tunesier 2003 nach Deutschland mit einem Studentenvisum, wie Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) bestätigte. Zwei Jahre später habe er eine Deutsche geheiratet und erhielt deswegen eine Niederlassungserlaubnis. Diese wurde ihm nicht aberkannt als er sich 2008 scheiden ließ und wegen Misshandlung seiner Frau verurteilt wurde.

2010 lief die Niederlassungserlaubnis ab und der Tunesier kehrte wieder in seine Heimat zurück. Im August 2015 kam er wieder nach Deutschland im Zuge der Flüchtlingswelle. Er meldete sich bei seiner Einreise in einer Erstaufnahmestelle in Gießen.

Der Tunesier ist seit 2005 polizeibekannt. Damals wurde er wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Ermittlungsverfahren wegen Betruges und gefährlicher Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Sozialversicherungsgesetz wurden eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht bestätigt habe.

Neuer Anlauf: Schotten stimmen erneut über Unabhängigkeitsreferendum ab

in Politik/Welt
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Von rt.com

Im Ringen um die schottische Unabhängigkeit wird das Parlament in Edinburgh über die Forderung nach einem erneuten Unabhängigkeitsreferendums abstimmen. Für Mittwoch ist unterdessen die EU-Austrittserklärung Großbritanniens geplant.

Die erste Ministerin Schottlands, Nicola Sturgeon, kann bei der für den heutigen Dienstag geplanten Abstimmung mit einer deutlichen Mehrheit der Abgeordneten im Parlament rechnen. Die schottische Regierung möchte damit die Grundlage schaffen, um bei ihrem britischen Äquivalent eine Volksabstimmung über eine Trennung von Großbritannien zu beantragen.

Die britische Premierministerin Theresa May (r.) und Nicola Sturgeon, erste Ministerin Schottlands, während ihres Treffens in Glasgow. – Quelle: Reuters

 

Im Ringen um die schottische Unabhängigkeit wird das Parlament in Edinburgh über die Forderung nach einem erneuten Unabhängigkeitsreferendums abstimmen. Für Mittwoch ist unterdessen die EU-Austrittserklärung Großbritanniens geplant.
Die erste Ministerin Schottlands, Nicola Sturgeon, kann bei der für den heutigen Dienstag geplanten Abstimmung mit einer deutlichen Mehrheit der Abgeordneten im Parlament rechnen. Die schottische Regierung möchte damit die Grundlage schaffen, um bei ihrem britischen Äquivalent eine Volksabstimmung über eine Trennung von Großbritannien zu beantragen.Hintergrund des geplanten Unabhängigkeitsreferendums ist der aktuelle Streit zwischen Edinburgh und London über den Brexit-Kurs der britischen Regierung. Premierministerin Theresa May will infolge des so genannten Brexit auch aus dem Europäischen Binnenmarkt und der Zollunion ausscheiden. Die Schotten, die im Jahr 2016 mehrheitlich gegen den Ausstieg aus der EU gestimmt hatten, lehnen dies ab. Das Angebot Londons, der Regierung in Edinburgh nach den EU-Austritt mehr Kompetenzen einzuräumen, geht den Schotten nicht weit genug. Sie wollen zumindest einen Sonderstatus für Schottland erreichen.

Die entsprechenden Gespräche im Vorfeld der heutigen Abstimmung verliefen laut Sturgeon erfolglos:

“Es gab keinerlei Versuch vonseiten der britischen Regierung, einen gemeinsamen Nenner zu finden.”

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In Folge des Terroranschlags in London ruhte die sich seit Längerem abzeichnende Konfrontation zwischen beiden Regierungen. Die Abstimmung selbst wurde auf den heutigen Abend verschoben. Somit geht das Ringen um eine mögliche schottische Unabhängigkeit in eine neue Runde.

Nach ihrer Reaktion auf ein mögliches neues schottisches Referendum gefragt, reagierte Theresa May wortkarg:

“Jetzt ist nicht die Zeit.”

Erst im Jahr 2014 waren die Schotten dazu aufgerufen gewesen, über eine Unabhängigkeit der “Bravehearts” abzustimmen – und entschieden sich mit einer Mehrheit von 55 Prozent dagegen. Ohnehin ist ein rechtlich bindendes Referendum nur mit der Zustimmung Londons möglich. Warum es die schottische Regierung trotzdem darauf ankommen lässt, lässt sich mit den veränderten Rahmenbedingungen erklären.

Etwa 62 Prozent der Schotten hatten beim Brexit-Referendum im Juni des Jahres 2016 für den Verbleib des Vereinigten Königreichs, bestehend aus England, Schottland, Wales und Nordirland, in der Europäischen Union votiert. Ob die Rechnung Sturgeons aufgeht, ist jedoch alles andere als gewiss. Zumindest, wenn man jüngsten Umfragen vertraut. Demnach ist es sehr ungewiss, ob sich die Schotten bei einem erneuten Referendum zu Gunsten eines unabhängigen Verbleibs in der EU und für eine Loslösung vom Vereinigten Königreich entscheiden würden.

Wohl deshalb möchte Sturgeon ihr Wahlvolk aber kurz vor dem offiziellen Brexit, spätestens im Frühjahr des Jahres 2019, erneut in einem Unabhängigkeits-Referendum nach dessen Willen befragen. May lehnt dagegen eine Volksabstimmung in Schottland vor dem Austritt aus der EU ab. Sollte sich London in der Tat gegen eine baldige Abstimmung aussprechen, könnte dies der schottischen Regierung in die Hände spielen und das Referendum am Ende doch zur erhofften Mehrheit für eine Unabhängigkeit Schottlands führen.

Bald zwei Jahre Haft für kritische Bürger? Österreich definiert „Staatsfeinde“ neu

in Welt
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Von epochtimes

 

Ab wann wird aus ein paar kritischen Bürgern eine staatsfeindliche Bewegung? Diese Frage beschäftigt die Österreicher. In Zukunft drohen bis zu zwei Jahre Haft für einen Straftatbestand, der sehr weit auslegbar ist.
Wer sich einer „staatsfeindlichen Bewegung“ anschließt oder eine solche führt, soll in Österreich zukünftig mit bis zu einem oder zwei Jahren Haft bestraft werden. Das ist die Idee von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) für einen neuen Straftatbestand.

Laut offizieller Darstellung sind mit „staatsfeindlichen Bewegungen“ Staatsverweigerer ähnlich der „Reichsbürger“ hierzulande gemeint. Kritiker warnen jedoch, dass das Gesetz auch auf Menschen anwendbar wäre, die einfach nur gegen ein Bauprojekt demonstrieren oder auf in irgendeiner anderen Hinsicht Kritik äußern, denn der Vorschlag ist sehr weit auslegbar.

Anwendbar auf praktisch jeden

Die Initiative „Epicenter.Works“ warnt davor, dass auch zivilgesellschaftliche Kritik an Behörden oder Politikern unter den Tatbestand fallen könnte. Auf ihrer Website heißt es:

„Wenn das Gesetz in der geplanten Form beschlossen wird, kann man sehr einfach zum Staatsfeind erklärt werden. Es reicht, einen unliebsamen Bürgermeister zu kritisieren oder gegen politische Entscheidungen aktiv zu werden. Wer aus Umweltschutzgründen gegen ein geplantes Bauprojekt demonstriert und dabei mit friedlichem Protest versucht, die Bauarbeiten zu behindern, wird mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht.“

Es reicht, wenn zehn Menschen staatsablehnende Haltung teilen

Der „Standard“ berichtet am 21. Februar: „Mit dem neuen Gesetz wäre für eine strafrechtliche Verfolgung ein geringerer Organisationsgrad der handelnden Personen notwendig. Es müssten weder gemeinsame Strukturen vorhanden sein noch Kundgebungen oder Ähnliches abgehalten werden. Es reicht, wenn zumindest zehn Menschen die gleiche staatsablehnende Haltung teilen.“

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Die Definition einer „staatsfeindlichen Verbindung“ existiert bereits in Österreichs Strafrecht. Zur Begründung, warum nun ein neues Gesetz her muss, heißt es in den Erläuterungen zum Vorschlag, seit Mitte 2014 würden in Österreich vermehrt Bewegungen auftreten, welche die Hoheitsrechte der Republik infrage stellen (Freeman, OPPT, Souveräne etc.). Geschätzte 1.200 Aktivisten gebe es derzeit, sagt Innenminister Sobotka laut APA. Man habe „das Thema lange nicht ernst genommen.“

Der Vorschlag lautet:

„Wer eine Bewegung gründet oder sich in einer solchen führend betätigt, die darauf ausgerichtet ist, die Hoheitsrechte der Republik Österreich, der Bundesländer oder der Gemeinden und ihrer Organe nicht anzuerkennen oder sich solche Hoheitsbefugnisse selbst anzumaßen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen“ (Gesetzentwurf laut „Standard“)

„Zehn Spinner rechtfertigen noch kein Gesinnungsstrafrecht“

Unter einer „Bewegung“ sind übrigens schon zehn Personen zu verstehen, schreibt die „Presse“, die in einem Kommentar davor warnt, dass der Gesetzentwurf „a) ziemlich unbestimmt ist und b) die Grenze zum Gesinnungsstrafrecht zu überschreiten droht.“ Es handele sich hier um „Anlassgesetzgebung“, die versuche, ein „Gefühl der Unsicherheit“ zu bekämpfen“. „Zehn Spinner rechtfertigen eine Straftat mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe nicht“, wird Strafrechtler Alexander Tipold dazu zitiert.

Der Anfang von „Bekämpfungsgesetzgebung“

Die Schaffung eines solchen Gesinnungsstrafrechts öffnet für künftige Generationen die Tore, die schleichende Abschaffung der freien Demokratie auf der Basis von Gesetzen rechtsstaatlich formal korrekt zu betreiben“, meint dazu Christof Tschohl, Jurist und Obmann von „Epicenter.Works“.

Von der „Entgleisung des Justizministers“ entsetzt ist auch Alexander Czadilek, ein Jurist der Organisation: „Wir befinden uns offensichtlich im Übergang weg von einer ‚Strafrechtgesetzgebung‘, die inkriminiertes Verhalten sanktioniert, hin zu einer ‚Bekämpfungsgesetzgebung‘, die ‚unsere Feinde‘ schon im Vorfeld erkennen und ausschalten soll. Das ist eine enorme Gefahr für unsere Demokratie“, sagt er.

 

Putin und Le Pen in Moskau: „Die USA verfolgen das Ziel, einen Krieg in Europa zu führen“

in Geopolitik
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Wladimir Putin hat gestern überraschend die französische Politikerin Marine Le Pen empfangen. Die Präsidentschaftskandidatin der Partei Front National gab während ihres Besuches in Moskau mehrere Stellungnahmen zu strittigen Themen der internationalen Politik ab. Den USA wirft Le Pen vor, einen Krieg in Europa zu planen.

Der russische Präsident hat während seines Treffen mit der französischen Präsidentschaftskandidatin die Beziehungen zwischen Paris und Moskau ausgewertet, berichtetet „RT“ am Abend. So sagte Putin:

„Wir wollen auf keinen Fall das Geschehene beeinflussen, behalten uns aber das Recht vor, uns mit allen Vertretern aller politischen Kräfte des Landes zu unterhalten, genauso wie es unsere Partner in Europa oder in den USA tun“.

Die Beziehungen zu Frankreich haben für Russland eine große Bedeutung. So sagte der russische Präsident:

„Dabei bemühen wir uns, gute Beziehungen sowohl zu der amtierenden Regierung, als auch zu den Vertretern der Opposition aufrechtzuerhalten“.

Marine Le Pen: Die USA verfolgt das Ziel, in Europa einen Krieg zu provozieren

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Während ihres Besuches in Moskau nahm Marine Le Pen zu Themen der internationalen Politik Stellung. So kritisierte sie die französische Regierung in Bezug auf ihre Russland- und Ukrainepolitik. Sie sagte:

„Heute in der Ukraine sind wir gezwungen, mit einer Regierung zu arbeiten, die auf illegitimem Wege zur Macht gekommen ist im Zuge eines Umsturzes auf dem Maidan. Sie überzieht die Bevölkerung im Donbass mit Bombardierungen. Und das ist ein Kriegsverbrechen, das unter allen Schützern der Menschenrechte eine Empörung hervorrufen muss. Von diesen hören wir in französischen Medien aber ganz andere Appelle.“

Ihrer Ansicht nach verflogen die USA das Ziel, einen echten Krieg in Europa zu provozieren, indem sie die Ukraine bewaffnen:

„Die USA verfolgen das Ziel, einen echten Krieg in Europa zu provozieren, indem sie die Ukraine bewaffnen. Sie wollen die Zone der NATO bis an die russischen Grenzen ziehen. Sie versuchen schon seit Jahren, ihren Einfluss im Osteuropa zu stärken“.

Le Pen glaubt nicht an eine Diplomatie der Drohungen und tritt gegen die Sanktionen auf. Sie würden zu Zwecken der Erpressung genutzt. Sie sieht keinen Grund für einen Kalten Krieg. Die französische Politikerin traf sich ebenfalls mit russischen Parlamentariern, der Besuch erfolgte auf Einladung der russischen Staatsduma. Es war das erste persönliche Treffen beider Politiker.

Jemen: „Missbildungen bei Neugeborenen sind durch den Krieg drastisch angestiegen“

in Menschenrechte/Welt
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Im jemenitischen al-Sabeen-Krankenhaus herrschen katastrophale Zustände. Ein Arzt der Geburts- und Kinderklinik berichtet von einem drastischen Anstieg von Missbildungen bei Säuglingen seit Beginn des Krieges. Seit zwei Jahren bombardiert Saudi-Arabien das Land. Das Königreich gestand ein, im Jemen die international geächteten Streubomben “in eingeschränkter Art und Weise und zu einer begrenzten Anzahl” eingesetzt zu haben.
 

Streumunition verteilt sich weitflächig und ungenau. Laut der Menschenrechtsorganisation „Handicap International“ sind 98 Prozent der von den Auswirkungen von Streubomben betroffenen Menschen Zivilpersonen, davon 27 Prozent Kinder. Bereits im Sommer 2016 wendeten sich Mitarbeiter des Krankenhauses an Hilfsorganisationen und Pressevertreter, wegen des dramatischen Anstiegs von Fehl- und Totgeburten sowie missgebildeten Kindern bei Frauen, die aus bombardierten Gebieten stammen. Saudi Arabien hat nachweislich Streubomben aus britischer und US-amerikanischer Herstellung im Jemen eingesetzt.

Menschenrechtsorganisationen haben die Angriffe der saudisch geführten Kriegskoalition auf zivile Ziele im Jemen mehrfach als völkerrechtswidrig verurteilt. Derzeit leiden rund 3,3 Millionen Menschen im Jemen, darunter 2,1 Millionen Kinder unter akuter Unterernährung und über 7 Millionen Menschen unter extremer Not und benötigen dringend humanitäre Hilfe. Hilfsorganisationen fürchten, dass die Boden-, See-, und Luft-Blockade im Jemen, das über 90 Prozent seiner Lebensmittel importieren muss, bald tödlicher sein könnte, als der Krieg an sich.

Für deutsche Untertitel bitte die Untertitelfunktion auf Youtube aktivieren.

“Größte Stationierung seit dem Kalten Krieg” – Über 100 NATO-Militärfahrzeuge in Estland angekommen

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Von rt.com

Es hat begonnen: Panzer, selbstangetriebene Artillerie und weiteres militärisches Gerät erreichen Estland aus Großbritannien und Deutschland. Der britische Verteidigungsminister bezeichnete den Einsatz als größten in Osteuropa seit dem Kalten Krieg.

 

Die ersten von hunderten britischen Militärfahrzeugen sind am Mittwoch in Estland angekommen. Angeliefert wurden sie mit einer Fähre aus Häfen in Großbritannien und Deutschland, berichtete das britische Verteidigungsministerium.

Die schwere militärische Ausrüstung, darunter Challenger-2-Panzer, Pionierpanzer des Typs Terrier, Titan-Brückenlegepanzer und Trojan-Minenräumpanzer sowie Infanterie-Kampffahrzeuge des Typs Warrior, wird von einem estnischen Hafen zu einer Militärbasis in Tapa weiterbewegt werden. Dies gab das Ministerium in einem Statement an.

Die Lieferung soll einen britischen Gefechtsverband in dem osteuropäischen Land unterstützen, hieß es weiter aus dem Ministerium, das die Verlegung in diese Region als “einen der größten NATO-Einsätze” überhaupt bezeichnete.

Das ist der Beginn eines der größten Einsätze in Osteuropa seit dem Kalten Krieg”, sagte der britische Verteidigungsminister Michael Fallon und fügte hinzu, dass bis Ende April “800 britische Soldaten mit Rüstung, mit Panzern” in Estland, in der Nähe der russischen Grenze, stationiert sein werden.

Die NATO hat die Ankunft der Fahrzeuge, die auf eine Verlegung von mehr als 100 britischen Militärangehörigen nach Estland folgen, damit gerechtfertigt, dass sie die Sicherheit in der Region gegen eine hypothetische “russische Aggression” erhöhen.

Amerikanische, französische und deutsche Truppen sind unterdessen bereits im Rahmen der internationalen Bataillone der NATO in Estland angekommen, berichtete Interfax unter Berufung auf die lokale Zeitung Postimees. Am Ende des nächsten Monats werden auf den Militärbasen Tapa und Amari etwa 1.650 Soldaten aus mehreren Ländern anwesend sein. Der Stützpunkt Amari wird die NATO-Luftwaffe aus Deutschland beherbergen.

Die Aufrüstung ist Teil einer großen NATO-Mission, in der vier multinationale Bataillone im Baltikum eingesetzt werden sollen. Dies wurde im vergangenen Jahr in der Militärallianz so vereinbart. Moskau hat diesen Schritt wiederholt kritisiert. Die russische Regierung erklärt, dass die NATO-Osterweiterung an der russischen Grenze mit den erwarteten 4.000 Truppen plus Panzern, gepanzertne Fahrzeugen, Luftunterstützung und Hightech-Geheimdienstzentren in Estland, Lettland, Litauen und Polen nur das Sicherheitsgleichgewicht auf dem Kontinent untergraben wird.

 

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