Polizist schießt in Koblenz auf flüchtenden 27-jährigen Syrer

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Bei einem Einsatz wegen einer Ruhestörung soll ein Syrer in Koblenz mit einem Messer in Richtung eines Polizisten gestochen haben.

Bei einem Einsatz wegen einer Ruhestörung soll ein Mann in Koblenz in Rheinland-Pfalz nach ersten Erkenntnissen mit einem Messer in Richtung eines Polizisten gestochen haben.

Der 27-Jährige sei daraufhin von dem Beamten angeschossen und schwer verletzt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Die Ermittlungen zu dem Geschehen liefen, weitere Einzelheiten seien zunächst unklar.

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Nach Angaben der Koblenzer Ermittlungsbehörde soll der 27-jährige Syrer am Donnerstagabend in einer Asylbewerberunterkunft zunächst Beamte des Ordnungsamts mit einem Messer bedroht haben, als diese ihn wegen des Verdachts einer Ruhestörung aufsuchten. Sie setzten sich mit Pfefferspray zur Wehr, daraufhin flüchtete der Bewohner.

Zwei inzwischen eingetroffene Polizisten verfolgten diesen, dabei soll der Flüchtende nach den bislang bei der Staatsanwaltschaft vorliegenden Informationen plötzlich angehalten und „in Richtung des Kopfbereichs eines Polizeibeamten“ gestochen haben. Dieser schoss zweimal auf die Beine des Manns. Ein Schuss ging daneben, der andere traf den Angreifer demnach im Bereich des Unterbauchs.

Der 27-Jährige liege seit der Nacht in einem Krankenhaus und sei nicht vernehmungsfähig. Er wurde vorläufig festgenommen, gegen ihn wird wegen Totschlagsverdachts ermittelt. Gegen den 31-jährigen Beamten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Dadurch soll geklärt werden, ob er in Notwehr handelte.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass sie rechtlich zur Aufnahme von Ermittlung verpflichtet sei, sofern „Hinweise auf verfolgbare Straftaten“ bekannt werden. Der Schritt bedeute nicht, dass der Beschuldigte sich tatsächlich einer Straftat schuldig gemacht habe oder eine spätere Verurteilung durch Gerichte wahrscheinlich sei. (afp)

1 Comment

  1. Wer einen Polizisten mit einer Waffe bedroht, die einen Polizisten schwer verletzen oder gar toeten kann, muss er sich nicht wundern wenn der Polizist von seiner Waffe gebrauch macht, denn er traegt die Waffe zur Selbstverteidigung. “AUS”.

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