Lobbyarbeit hat Erfolg: Schwarz-Grün in Hessen weicht geplantes Werbeverbot an Schulen auf

in Politik/Welt/Wirtschaft
TRETE UNSERER TG GRUPPE BEI
Loading...

Von rt.com

Bei dem ersten Gesetzentwurf sollte die “Beeinflussung sowie der Anschein einer Einflussnahme auf Schule und Unterricht” ausgeschlossen werden. Nun geht es offenbar nur noch darum, die Werbewirkung “begrenzt” und “überschaubar» zu halten. Ein Sieg der Lobby?
 

Der erste Gesetzentwurf der Schwarz-Grünen Landesregierung in Hessen, der im Oktober 2016 vom Kultusminister Alexander Lorz (CDU) vorgelegt wurde, klang in Sachen Werbung und Sponsoring in Schulen recht eindeutig:

Werbung ist in der Schule unzulässig. Ausnahmen für Sponsoring kann das Kultusministerium im Rahmen geltender Vorschriften dann zulassen, wenn eine Beeinflussung sowie der Anschein einer Einflussnahme auf Schule und Unterricht ausgeschlossen sind und das Sponsoring nicht im Widerspruch zu den Bildungs- und Erziehungszielen nach diesem Gesetz steht. Das Kultusministerium kann die Ermächtigung zur Zulassung von Ausnahmen auf nachgeordnete Behörden übertragen.

Ziel des Entwurfes war es, eine verdeckte Meinungsmache und Einflussnahme in den Schulen zu verhindern. Doch nun macht die Landesregierung einen Schritt zurück. In einem Änderungsantrag lautet es nun:

Werbung für Produkte oder Dienstleistungen ist an Schulen unzulässig. Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen (Sponsoring), wenn die damit verbundene Werbewirkung begrenzt und überschaubar ist, deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt und das Sponsoring mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar ist. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Das Kultusministerium kann durch Richtlinien nähere Regelungen treffen.

Loading...

Der Teufel steckt wieder einmal im Detail. Für Kritik sorgt vor allem die Passage: „Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuwendungen von Dritten entgegennehmen […], wenn die damit verbundene Werbewirkung begrenzt und überschaubar ist […].“ Laut der stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Wiedwald, eröffne diese Formulierung einen weiten Interpretationsspielraum, der von Unternehmen ausgenutzt werden könne.

Werbung und manipulatives Sponsoring haben an Schulen nichts verloren,

so Wiedwald. Der neue Vorschlag von CDU und Grünen sei nicht geeignet, dies zu unterbinden. Auch von Lobbycontrol kommt Kritik zum neuen Entwurf. In einer Erklärung auf ihrer Webseite macht die Organisation den Druck von Lobbyisten für das Einknicken verantwortlich:

Wir sind enttäuscht und verärgert, dass Schwarz-Grün offenbar dem Druck der Unternehmenslobby nachgegeben hat. Unberücksichtigt bleiben die Interessen der Betroffenen. Eltern- und Lehrerverbände sowie die Landesschülervertretung hatten sich für ein weitreichendes Werbeverbot ausgesprochen.

Kritisiert wird zudem, dass Sponsoring nicht mehr durch das Kultusministerium und die Schulämter genehmigt werden müsse, sondern der jeweilige Schulleiter entscheiden soll und darf. Dies könne dazu führen, dass an einer Schule genehmigt werde, was an einer anderen verboten sei.

Der hessische Landtag will am 4. Mai über das neue Schulgesetz abstimmen. Lobbycontrol fordert in einem Online-Appell ein weitreichendes Werbeverbot. Knapp 19.000 Menschen haben den Appel schon unterzeichnet. Die Unterschriften sollen am 2. Mai an die bildungspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen übergeben werden.

Leave a Reply

Your email address will not be published.

*