Verstößt Rundfunkbeitrag gegen EU-Recht? GEZ-kritischer Richter zieht vor Europäischen Gerichtshof

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Von rt.com

Dr. Matthias Sprißler, Richter am Landgericht Tübingen, hat dem EuGH einen Fragekatalog zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit dem EU-Recht zugestellt. Insbesondere sieht er Spannungen zum unionsrechtlichen Gleichheitsrecht und Diskriminierungsverbot.  

Die Fragen, die der Richter mit Beschluss vom 3. August 2017 dem EuGH vorlegte, haben es laut Fachexperten in sich. So will Dr. Sprißler vom EuGH unter anderem wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe darstellt, die der EU-Kommission zur Genehmigung hätte vorgelegt werden müssen. Hintergrund sind die vielfältigen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten, mit denen diese mit privaten Anbietern in Wettbewerb treten.

Auch das Privileg der Anstalten, behördliche Bescheide selbst ausstellen und direkt vollstrecken zu dürfen, will der Richter unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten vom EuGH überprüft sehen.

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Zudem verweist der Richter auf das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot und fragt, ob die Tatsache, dass eine alleinerziehende Mutter ein Vielfaches an Rundfunkbeitrag zahlen muss gegenüber Mitgliedern einer Wohngemeinschaft, mit diesem Gebot vereinbar ist. Zudem argumentiert er auf Seite 4 des Fragekataloges, dass “aufgrund der realen Begebenheiten zu 90 Prozent Frauen höher belastet werden”. In diesem Kontext hinterfragt er auch die bisherige Praxis, dass Menschen, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz brauchen, durch den Rundfunkbetrag doppelt belastet werden und vermutet auch hier einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

“Verfassungswidrige Kopfsteuer, als Nicht-Steuer deklariert”

Abschließend will der Tübinger Richter vom EuGH wissen, ob es ebenfalls mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot vereinbar ist, “dass ein Deutscher bei gleicher Empfangsmöglichkeit unmittelbar vor der Grenze zum EU-Nachbarstaat ausschließlich in Abhängigkeit von der Lage des Wohnsitzes den Beitrag schuldet, der Deutsche unmittelbar jenseits der Grenze aber keinen Beitrag schuldet, auch wenn beide am Empfang des Senders nicht interessiert sind”.
 

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6 Comments

  1. die GEZ Zwangsabgabe verstößt doch gegen jedwede Demokratie, die uns unsere EU Politiker predigen.
    ich muss etwas bezahlen , was ich nicht will und nicht bestellt habe!
    das was unsere 68er und links und grünverstrahlen seinerzeit angeprangert haben, führen sie heute rücksichtslos, durch ihre versiffte Richterschaft durch. das alles nur deshalb um ihre dicken Pensionen zu sichern.
    keiner denkt dabei an Deutschland oder den kleinen malocher!
    siehe den grünen Verbrecher Fischer!

  2. Diese Abgabe ist einfach eine schrecklich grausame Zwangsabgabe
    und gehört sofort gestoppt.
    es gibt mind. 50 Gründe, warum diese Abgabe gegen das Menschenrecht verstößt!!!

    Fazit: GEZ bzw diese Rundfunkzwangsabgabe abschaffen!

  3. ja warum wehrt Ihr euch ?? ihr werdet auch gegen Euren willen selig gemacht.
    scheiss Gesetz die sollen sich durch Werbung finanzieren vor allem mit dem Internet braucht man die sowieso nicht mehr

  4. Die ReGierung erzählt immer was von Wettbewerb und Wachstum !
    Aber die beiden schwarze Kanäle (ARD, ZDF und Konsorten) werden gepampert und das dumme Medienvieh zahlt schön weiter diese verkommene Abzocke.
    ARD, ZDF und Konsorten sind zu einem Einheitsender mutiert, genauso wie die CDU/CSU/SPD/Grüne/FDP/Linke zu einer Einheitspartei mutiert sind wenn es darum geht dem Volk Geld aus der Tasche zuziehen und auch noch bevormunden und denunzieren !

  5. L.Bagusch .. Ihr ernst? Sie werden sich noch umgucken, wenn die Nazis der AfD in den Bundestag einziehen und ihr wahres Gesicht zeigen. Ich nehme mal stark an, das Sie, wie der Großteil der Wählerschaft dieser verkommenen Partei, dass Parteiprogramm nicht mal ansatzweise gelesen haben. Sonst würde Sie diese wohl nicht wählen. Denn die wollen an ihr Geld, Sie Dummschwätzer.

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