Verfassungsbeschwerde gegen Stationierung von US-Atomwaffen in Eifel erfolglos

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Titelbild: Auf dem Bundeswehr-Stützpunkt im rheinland-pfälzischen Büchel sollen etwa 20 Atombomben lagern.

Eine Anwohnerin ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich gegen die Stationierung von US-Atomwaffen in der Eifel vorzugehen.

Eine Frau aus der Eifel ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich gegen die Stationierung von US-Atomwaffen in ihrer Heimat vorzugehen.

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Die Verfassungsbeschwerde der Frau sei unzulässig, befand das höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe. Die Beschwerdeführerin habe einen Eingriff in Grundrechte ebenso wenig dargelegt wie eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten. (Az. 2 BvR 1371/13)

Die Verfassungshüter nahmen die Beschwerde der Frau nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerdeführerin war zuvor mit ihrer Klage gegen die Lagerung von Atomwaffen im Nato-Fliegerhorst Büchel vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert.

Auch das Bundesverfassungsgericht vertrat nun die Auffassung, die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Gefahren, die nach ihrer Auffassung von den in Büchel stationierten Atomwaffen ausgehen, könnten einen Grundrechtseingriff nicht begründen.

Auf dem Fliegerhorst Büchel wurde 1958 ein Jagdbombergeschwader aufgestellt und der Nato unterstellt. Bereits das Verwaltungsgericht Köln hatte 2011 geurteilt, die Einschätzung, auf welche Weise der Frieden zu sichern sei und welche Folgen mit der Stationierung von Atomwaffen verbunden seien, obliege den für Außen- und Verteidigungspolitik zuständigen Bundesorganen. (afp)

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