„Menschenunwürdiger Verfassungsbruch“: Bundessozialgericht rügt Gesetzt von SPD-Ministerin Nahles

in Politik
TRETE UNSERER TG GRUPPE BEI
Loading...

Von rt.com

Das Bundessozialgericht rügte ein Gesetz der SPD-Ministerin Nahles. Laut dem Beschluss des Gerichts, muss das Sozialamt mittellosen EU-Bürger im Härtefall helfen. Betroffene in ihrer Existenz zu gefährden, verstoße gegen das Grundgesetz.

von Susan Bonath

Nach einem neuen Gesetz von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles haben arbeitssuchende EU-Bürger seit Ende 2016 fünf Jahre lang keinen Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland. Die SPD-Frau wollte damit eine befürchtete „Einwanderung ins Sozialsystem“ verhindern. Das Bundessozialgericht hielt dem scharf kritisierten Regelwerk nun entgegen: Betroffene dauerhaft von Mitteln zum Lebensunterhalt auszuschließen, verstoße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze, urteilten die Kasseler Richter (B 14 AS 31/16 R).

Geklagt hatte eine Frau aus Bulgarien. Im Jahr 2014 war die damals 35-Jährige in die Bundesrepublik eingereist, um dort zu arbeiten. Nach einigen Monaten verlor sie ihre Stelle. Das Jobcenter Hamm gewährte ihr ein halbes Jahr lang Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Weitere Leistungen wurden ganz versagt, obwohl die Frau erst sechs Monate später eine neue Stelle fand. Mit ihrem Anwalt Burkhard Großmann klagte sie sich durch die Instanzen.

Das Sozialgericht Hamm hatte zuvor auf Nahles´ Gesetz gepocht. Die Bundesrichter beriefen sich hingegen auf ihr eigenes Urteil vom Dezember 2015. Danach hätten EU-Bürger zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Sei ihre Existenz jedoch gefährdet und ihr Aufenthalt gefestigt, was nach spätestens einem halben Jahr angenommen werden müsse, habe das Sozialamt einzuspringen. Alles andere sei menschenunwürdig und ein Verfassungsbruch. Auf dieses Urteil, so das BSG,

gingen weder das Sozialgericht noch andere kritische Stimmen differenziert ein, sondern äußerten lediglich eine gegenteilige Überzeugung.

Mehr Kosten für die Kommunen?

Das schriftliche Urteil soll in zwei Monaten vorliegen. Was dieses für die Kommunen bedeuten könnte, erklärt Arbeitsrechtsanwalt Thorsten Blaufelder in seinem Internet-Blog. Möglicherweise werde es sie dazu anhalten, Überbrückungshilfen in absoluten Härtefällen länger als einen Monat zu zahlen.

Die Richter könnten zudem, so Blaufelder weiter, die minimale Hilfe weit unter Hartz-IV-Niveau für zu niedrig halten und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen. Für die Kommunen könne das teuer werden, denn für Sozialhilfe sind sie, nicht der Bund zuständig. Anwalt Großmann zeigte sich im Sinne seiner bulgarischen Mandantin vorerst zufrieden

Den Menschen, die sich hier legal aufhalten, entspannt zuzusehen, wie sie allmählich verderben, hätte ich für unwürdig gehalten,

sagte er dem Westfälischen Anzeiger. Ein kompletter Ausschluss von Menschen, die von Verelendung bedroht seien, trete die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip mit Füßen. Ein Vertreter der Stadt Hamm gab sich weniger erfreut. Die Richter hätten ihn „nicht restlos überzeugt“, meinte dieser.

Ein Grundsatzurteil hatten die Bundesrichter zum Beispiel vor drei Jahren für Menschen mit Behinderung in Wohngemeinschaften gefällt. Für sie hatte die Bundesregierung einen um 80 Euro geringeren Sozialhilfesatz als für Menschen ohne Behinderung gesetzlich verankert. Das Gericht hatte die SPD-Ministerin aufgefordert, das Gesetz zu ändern. Ein Dreivierteljahr ließ sie sich damit Zeit. Erst auf massiven Druck von Behinderten- und Sozialverbänden lenkte Nahles im Frühjahr 2015 ein.

Loading...

Druck auf den Niedriglohnsektor

Ihr EU-Bürger-Ausschlussgesetz hatte Nahles im vergangenen Jahr auf vor allem auf Druck ihres Koalitionspartners, der Unionsparteien CDU und CSU schreiben lassen. Auch Politiker der nicht im Parlament vertretenen AfD hatten mit derartigen Forderungen Stimmung gemacht.

Nicht nur Sozialverbände, auch die Linkspartei und Menschenrechtler kritisierten das Pamphlet. Juristen der Neuen Richtervereinigung gingen auf die Barrikaden. Damit führe die Bundesregierung „sozialrechtliche Apartheid“ ein und untergrabe deutsche Grundrechte, schrieben sie in einer Mitteilung.

Damit, so die Richter, schaffe die Regelung „eine Gruppe moderner Sklaven, die alle Arbeitsbedingungen und jedes Lohnniveau akzeptieren müssen, um hier zu überleben“. Nicht zuletzt drohe dadurch deutschen Lohnabhängigen schwerer Schaden. Sie erklärten:

Das Gesetz erhöht den Druck auf jene, die zur Zeit regulären Beschäftigungen im untersten Lohnbereich nachgehen.

Arm, krank und nicht versorgt

Wie sich der Ausschluss von der Sozialhilfe real auswirkt, zeigt ein Beispiel. Ende August berichtete die Süddeutsche Zeitung vom Fall der Bulgarin Ivanka R. In ihrer Heimat habe die 54-Jährige einst als Näherin gearbeitet. Dann sei sie arbeitslos geworden und habe als Angehörige der Roma keinen neuen Job gefunden. Als Obdachlose habe sie bei Verwandten und Bekannten geschlafen. Von 18 Euro Arbeitslosengeld habe sie nicht überleben können. Aus der Not heraus sei sie 2016 nach München gegangen.

In der Bayernmetropole habe R. einen Minijob für 450 Euro und ein 300 Euro teures Zimmer in einem heruntergekommen Haus gefunden. Damit habe sie sich über Wasser gehalten. Eine Gasexplosion in dem maroden Wohnhaus habe schließlich ihre Hoffnungen auf einen zweiten Minijob zunichte gemacht.

Mit schwersten Verbrennungen kam R. laut Bericht in ein Krankenhaus, wie die Zeitung berichtete. Das gewährte ihr aber lediglich eine minimale Notfallbehandlung. Medikamente habe sie sich nicht leisten können, selbst die Kosten für den Krankenwagen sei sie schuldig geblieben. Der Grund: R. war nicht krankenversichert. Nur dank der Hilfsorganisation „Ärzte der Welt“ konnte die Frau operiert werden.

Die Organisation wies nun das Münchner Sozialreferat auf die dramatischen Auswirkungen des Ausschluss-Gesetzes hin. Zusammen mit dem Gesundheitsreferat will dieses jetzt in Berlin eine Regelung für Härtefälle einfordern. Es seien nur wenige Personen betroffen, sagte eine Sprecherin der Süddeutschen. Das Gesetz sei aber problematisch, „zumal es Menschen in prekären Arbeits- und Wohnverhältnissen trifft“. Die Behördensprecherin betonte:

Der Gesetzgeber irrt in seiner Annahme, dass EU-Bürger wegen des Ausschlusses von Sozialleistungen Deutschland verlassen würden.

Denn dort erwartet die Menschen in der Regel kein geringeres Elend.

 

1 Comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.

*