Exklusiv: Berliner AfD-Politiker wegen Gewalttat rechtskräftig verurteilt

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Titelbild: Generisch erstelltes Musterbild

Der Berliner AfD-Bezirksverordnete Kai Borrmann hat in einem Restaurant eine Schwarze Frau beleidigt, ihr später ins Gesicht geschlagen und in den Arm gebissen. Laut Informationen von CORRECTIV ist das Gerichtsurteil gegen ihn nun rechtskräftig.

Der Berliner Lokalpolitiker Kai Borrmann ist nach Informationen von CORRECTIV rechtskräftig wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt worden. Im August 2021 beleidigte Borrmann zwei Schwarze Frauen, die in einem Restaurant am Nachbartisch saßen, mehrfach mit dem N-Wort. Laut Zeugenaussagen schlug er später auf der Straße einer der Frauen ins Gesicht und biss ihr bei einem folgenden Gerangel in den Unterarm.

Laut Steph Karl hat AfD-Politiker Kai Borrmann immer wieder „das N-Wort geschrien“

Das Gericht verurteilte Borrmann im Februar 2023 in erster Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe. Sowohl Borrmann als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein, jeweils beschränkt auf die Rechtsfolgen. Die Berufungsverhandlung fand am 10. April 2024 vor dem Berliner Landgericht statt. Das Landgericht verwarf die Berufung des Angeklagten und verurteilte ihn auf die Berufung der Staatsanwaltschaft zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Gewaltvorwürfe gegen AfD-Politiker sind keine Seltenheit

Borrmann zeigte vor Gericht keine Reue; Fotos des Verfahrens zeigen ihn breit lächelnd. Er ist weiterhin Bezirksverordneter in Berlin-Mitte und sitzt für die AfD im Ausschuss für Schule und Kultur.

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CORRECTIV hat kürzlich zu 48 AfD-Politikern und Mitarbeitern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene recherchiert, die in der jüngeren Vergangenheit durch Gewalttaten aufgefallen sind. Darunter fallen direkte körperliche Gewalt, psychische Gewalt, Beihilfe zu Gewalt oder gewaltnahe Verhaltensweisen. Laut Recherche wurden 28 dieser Politiker von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt oder es wurden Strafbefehle gegen sie erlassen – 14 sind dennoch weiterhin in ihrem Amt tätig.

Unter diesen 14 Politikern sind zwei Bundestagsabgeordnete und drei Landtagsabgeordnete. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Politiker wird derzeit ermittelt. Die Fälle reichen von brutalen körperlichen Angriffen über verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung bis hin zu indirekter Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Amtsmissbrauch. Juristisch handelt es sich meist um „Vergehen“. So auch im Fall von Kai Borrmann.

Gewalttaten führen nicht automatisch zum Verlust eines politischen Mandats

Laut aktueller Rechtslage erlischt das passive Wahlrecht erst bei einer Verurteilung wegen eines „Verbrechens“ mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wodurch automatisch auch ein politisches Mandat entzogen wird. Dazu zählen alle Straftaten ab schwerer Körperverletzung, sexuellem Missbrauch, Totschlag, Raub oder Meineid. Ein breites Spektrum an Gewalttaten, die als „Vergehen“ gelten, bleibt jedoch ausgenommen.

Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU im Bundestag, äußerte sich nach der CORRECTIV-Recherche klar: „Diese Personen halte ich persönlich für ungeeignet, ein öffentliches Amt auszuüben.“ Laut Frei steht das Vertrauen der Bürger in ihre gewählten Vertreter auf dem Spiel, und die Institutionen der parlamentarischen Demokratie könnten Schaden nehmen.

Clara Bünger, Obfrau der Linken im Rechtsausschuss des Bundestags, sieht ebenfalls den Erhalt der Demokratie in Gefahr. Sie schlägt vor, das passive Wahlrecht zu verschärfen, um antidemokratische Personen von Machtpositionen auszuschließen. Jedoch gibt es keine Garantie dafür, dass dies tatsächlich erreicht wird.

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