Kindesmissbrauch: SPD-Politiker verlässt Gericht als freier Mann

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Titelbild: Der frühere stellvertretende SPD-Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski, vor Gericht.

Der ehemalige stellvertretende Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski, wurde wegen des Missbrauchs mehrerer Teenager und des Versendens von Nacktfotos an Kinder zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Trotzdem verließ er das Gericht als freier Mann.

Das Landgericht Bochum verurteilte Daniel Wolski, den früheren stellvertretenden Bürgermeister von Lünen und Mitglied der SPD, zu dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen Kindesmissbrauchs. Wolski hatte gestanden, mehrere Mädchen und Jungen zu sexuellen Handlungen überredet zu haben, indem er ihnen über soziale Medien „Taschengeld“ anbot.

Darüber hinaus verschickte Wolski Bilder seines erigierten Penis an Minderjährige, darunter auch Kinder. Diese Taten ereigneten sich seit 2018 über mehrere Jahre hinweg. Der 41-Jährige nutzte dabei immer die gleiche Methode: Er lockte seine Opfer mit obszönen Nachrichten und dem Versprechen von Geld und Geschenken und drängte sie zu persönlichen Treffen.

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Laut Berichten der Bild-Zeitung entschädigte Wolski seine Opfer nach seinem Geständnis mit bis zu 1.000 Euro. Der Prozess, der zum Schutz der Kinder und Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, dauerte fünf Wochen. Nur bei der Urteilsverkündung war Publikum zugelassen.

SPD-Politiker besaß 69 Fälle von schwerer Kinderpornografie

Der Richter erklärte, dass Wolski ausschließlich zur Befriedigung seiner sexuellen Triebe handelte. Der ehemalige stellvertretende Bürgermeister sei auf vorpubertäre Kinder und Jugendliche fixiert gewesen. Um die Minderjährigen zu Treffen und sexuellen Handlungen zu überreden, sei er äußerst manipulativ vorgegangen und habe ein „Nein“ nicht akzeptiert, obwohl er wusste, wie jung seine Opfer waren.

In die Gefängnisstrafe floß auch der Besitz von Kinderpornografie in 69 Fällen ein. Die bei Wolski gefundenen Filme sollen auch die Vergewaltigung von Kleinkindern gezeigt haben.

Dennoch hob das Gericht mit dem Urteil den Haftbefehl gegen den SPD-Politiker auf. Bis zum Antritt seiner Strafe kann er auf freiem Fuß bleiben. Zuvor hatte er rund sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen.

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