Medienberichte: Kabinettsvorlage erlaubt Familiennachzug in Ausnahmefällen auch bei Gefährdern

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Von rt.com – Titelbild: Laut Unionsstimmen soll Bundesjustizministerin Katarina Barley hinter dem Passus stecken.

Laut Medienberichten will die Koalition sogenannten Gefährdern entgegen ursprünglichen Pläne nun doch in Ausnahmefällen den Familiennachzug gestatten. Der entsprechende Passus aus der Kabinettsvorlage soll dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegen.

Laut den Berichten haben sich Union und SPD darauf geeinigt, den Familiennachzug auch für Gefährder unter Auflagen aus humanitären Gründen zu gestatten.

Der Passus aus der Kabinettsvorlage von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll wie folgt lauten:

[…] in begründeten Einzelfällen [können] Ausnahmen zugelassen werden, wenn sich derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt.

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Es geht dabei um die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, über die am Mittwoch das Kabinett abschließend abstimmen soll.

Offenbar kam die Regelung auf Druck der SPD zustande. Erste Stimmen aus den Unionsparteien kritisieren das Vorhaben. “Die Bundesjustizministerin hat darauf bestanden, eine Ausnahmeregelung für Gefährder in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Das wäre nicht nötig gewesen. Es ist der Versuch durch die Hintertür, weitere Kontingente für den Familiennachzug zu schaffen”, sagte CSU-Rechtsexperte Michael Frieser gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Auch aus der CDU kommt Kritik:

Auf Druck von Barley wurde eine erweiterte Ergänzung für reumütige Gefährder aufgenommen, die verfassungsrechtlich nicht zwingend ist”, sagte CDU-Innenexperte Philipp Amthor dem RND.

Das Bundesjustizministeriums verweist hingegen offenbar auf Artikel 6 des Grundgesetzes: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.”  Die Ausnahme sei nötig, um das hohe Gut der Ehe auch für Gefährder zu schützen, die ihre Ehe vor der Flucht geschlossen hätten.

Doch im ursprünglichen Koalitionsvertrag findet sich eine andere Vereinbarung: Der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige werde demnach explizit nur gewährt, wenn “es sich nicht um Gefährder handelt”. Zudem solle der Familiennachzug nur dann für Ehepartner gelten, wenn die Ehe schon vor der Flucht geschlossen wurde, “keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden” und “eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist”.

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