Böses Erwachen beim Ausbezahlen?

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Seit Jahren rät die Politik, privat für das Alter vorzusorgen – zum Beispiel mit Betriebsrenten. Die haben aber einen signifikanten Haken.

Viele gesetzlich versicherte Betriebsrentner erwischt es eiskalt: Sobald sie in den Ruhestand gehen und ihre Betriebsrente einlösen wollen, werden viel höhere Sozialbeiträge fällig, als erwartet. Fast ein Fünftel der Rente wird so abgezogen. Die Rendite, die übrig bleibt, ist dem entsprechend schmal.

Mit den Sozialabgaben auf die Rente werden die Ruheständler häufig ein zweites Mal zur Kasse gebeten: Auch auf die Einzahlungen wurden unter Umständen – zum Beispiel bei monatlicher Einzahlung – bereits Versicherungsbeiträge erhoben.

Grundsätzlich gibt es kein Verbot der sogenannten Doppelt-Verbeitragung. Sie ist im Beitragsrecht – anders als im Steuerrecht – zulässig. Auch bei der gesetzlichen Rente werden bereits in der Ansparphase Beiträge fällig und ein zweites Mal bei Auszahlung.

Den Betriebsrentnern wird jedoch sowohl der Arbeitgeber-, als auch der Arbeitnehmeranteil abgezogen – also die doppelte Beitragshöhe. Bezieher einer normalen gesetzlichen Rente müssen “nur” den Arbeitnehmeranteil bezahlen.

Schuld an den schmalen Betriebsrenten ist ein Gesetz von 2004. Die damalige SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt brauchte Geld für die klammen Krankenkassen. Die Rentner sollten “in angemessenem Umfang an der Finanzierung der Leistungsaufwendungen, die für sie anfallen, beteiligt werden”, hieß es in einer Stellungnahme der Krankenkassen.

Besonders ärgerlich: Die Regelung gilt auch rückwirkend für Verträge, die vor 2004 geschlossen wurden. Der Staat änderte mitten im Spiel die Spielregeln. Viele Betriebsrentner fühlen sich daher vom Staat betrogen.

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“Das ist ein Skandal”, sagt auch Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey. Durch die hohen Beiträge im Alter werde die Vorsorgeplanung zunichte gemacht.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Vorgehen

Das Vorgehen ist jedoch legal: Der Gesetzgeber kann Rechtspositionen zurücknehmen – zum Beispiel, wenn sich die wirtschaftlichen Voraussetzungen ändern. Dann dürfen Rentner mit höheren Beiträgen belastet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Fällen entschieden.

Von der Gesetzesänderung sind mehr als sechs Millionen Betriebsrentner betroffen. Viele haben bereits versucht, sich gegen die Beitragsbescheide der Kassen zu wehren und sind vor Gericht gegangen. Erfolg hatte bislang jedoch noch keiner. Die Geschädigten haben inzwischen einen Verein gegründet, mit dem sie Druck auf die Politik ausüben wollen.

“Ich glaube schon, dass die Politik erkannt hat, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht”, sagt Dietmar Hruschka vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten. “Weil es nicht sein kann, dass diejenigen, die selbst vorgesorgt haben, dann zum Schluss dafür bestraft werden.”

Ein Umdenken in der Politik könnte jedoch teuer werden: Laut Gesundheitsministerium würde die Rücknahme der Regelung von 2004 circa 40 Milliarden Euro kosten.

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2 Comments

  1. Das Schlimme daran ist, das nicht einmal nach Arbeitgeber finanzierten und eigenfinanzierten “Betriebsrenten” unterschieden wird. Wer also über Gehaltsabzug Beiträge in die Direktversicherung einzahlen ließ, dem wird dann, wenn er seine Ansparungen wieder ausbezahlt bekommt, rund 20 Prozent abgezogen für Kranken- und Pflegeversicherung. Auch dann, wenn er während der Beitragszahlung schon die Höchstbeträge abgeführt hatte. Und dieses Gesetz wurde zusätzlich noch rückwirkend in Kraft gesetzt, also auch für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nichts von dieser massiven Kürzung ihrer privaten Altersvorsorge wissen konnte. Eingeführt von der SPD-Gesundheitsministerin. Diese Partei werde ich in meinem ganzen Leben nicht mehr wählen.

  2. wer hat uns verraten? sozialdemokraten!
    WQer war mit dabei? die grüne partei!
    …von der CxU mal ganz zu schweigen… alles VERBRECHER am eigenen Volk!

    RTFM 😉

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