Atomwaffen gegen Cyberangriffe? Pentagon präsentiert neue Nukleardoktrin

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Von rt.com

Das Pentagon hat dem US-Präsidenten eine revidierte Fassung der Nukleardoktrin vorgelegt. Diese weitet die Grundlage für den atomaren Erstschlag deutlich aus. Künftig könnten Atomwaffen wohl auch infolge eines umfassenden Cyberangriffs eingesetzt werden.

Das US-Verteidigungsministerium hat seine Nukleardoktrin überarbeitet und Präsident Donald Trump zur Unterzeichnung vorgelegt. Es ist die dritte Überarbeitung der sogenannten Nuclear Posture Reviews seit Ende des Kalten Krieges. Die Neufassung weitet die Grundlage für den Einsatz von Atomwaffen deutlich aus. So sollen diese auch bei nicht-nuklearen Angriffen auf die USA zum Einsatz kommen, wenn dabei wichtige Infrastruktur-Einrichtungen getroffen werden. Damit könnten Atomwaffen möglicherweise auch infolge von Cyberangriffen eingesetzt werden.

Das nukleare Arsenal der USA solle „auf die Bedrohungen des 21. Jahrhunderts zugeschnitten“ sein, heißt es in dem Entwurf des Pentagon. Neben der traditionellen Bedrohung, die von russischen und chinesischen Atomwaffen ausginge, werden in dem Papier auch die Fortschritte des nordkoreanischen Atomprogramms als Gefahrenquelle ausgemacht.

Im Unterschied zur Sowjetunion hatten sich die USA stets geweigert, den Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen zu erklären. Die USA beziehungswiese die NATO hielten auch nach dem Ende des Kalten Krieges an der Erstschlagoption fest. Diese sieht den Einsatz von Atomwaffen auch dann vor, wenn bei einem Angriff auf das eigene Territorium und das der Verbündeten nur konventionelle Waffen eingesetzt wurden.

Im Zuge des vom US-Präsidenten George W. Bush Ende 2001 ausgerufenen „Krieg gegen den Terror“ wurde die Grundlage für den Ersteinsatz erweitert, etwa zur Verhinderung des Einsatzes von Massenvernichtungswaffen durch einen vermeintlichen Aggressor. Im Jahr 2008 legten führende NATO-Militärs in einem gemeinsamen Manifest dar, warum die Option auf einen atomaren Erstschlag das „ultimative Instrument“ sei, um den Einsatz von Massenvernichtungswaffen zu verhindern.

Unter US-Präsident Barack Obama wurden die Kriterien für den Atomwaffeneinsatz wieder eingeschränkt. Erstmals verpflichteten sich die Vereinigten Staaten, keine Nuklearwaffen gegen Staaten einzusetzen, die selbst über kein Atomwaffenarsenal verfügen und sich an den Atomwaffensperrvertrag halten. Ausnahmen bildeten etwa der Angriff mit biologischen Waffen oder wenn ein Angriff mit konventionellen Waffen durch ein Land erfolgt, das mit einer Atommacht verbündet ist.

Wörtlich hieß es in den unter Obama herausgegeben „Nuclear Posture Reviews“, die USA würden den Einsatz von Atomwaffen „nur unter extremen Umständen in Erwägung ziehen, um die vitalen Interessen der Vereinigten Staaten oder ihrer Verbündeten und Partner zu schützen“.

Cyberangriffe als Anlass für atomaren Erstchlag

Dieser Satz findet sich auch in der nun vom Pentagon revidierten Fassung wieder. Allerdings wurde die Definitionsgrundlage für „extreme Umstände“ stark ausgeweitet. Diese können nun auch „strategische nicht-atomare Angriffe“ umfassen, die sich beispielsweise gegen die Infrastruktur der USA oder ihrer Verbündeten richten.

Von der New York Times  zitierte Sicherheitsexperten gehen davon aus, dass damit auch Cyberangriffe, die etwa das Stromnetz lahmlegen, einen Atomwaffeneinsatz veranlassen könnten – auch wenn diese nicht explizit als „extremer Umstand“ benannt werden. So sagte Kori Schake, Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates unter Präsident Bush und nunmehr stellvertretende Direktorin des International Institute for Strategic Studies in London:

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Im Jahr 2001 kämpften wir mit der Frage, wie wir eine Abschreckung gegenüber dem Terrorismus etablieren können, weil Terroristen weder über eine Bevölkerung noch ein Territorium verfügen, die sie riskieren. Cyberattacken stellen ein ähnliches Dilemma dar.

Das Pentagon habe nun einen Weg gefunden, um eine „Dynamik der Abschreckung“ gegenüber Cyberangriffen zu etablieren, die durch die Sabotage der Infrastruktur zu Toten führen, so Schake.

Sinkende Schwelle für Atomwaffeneinsatz

Unabhängig aller moralisch-humanitären, rechtlichen oder militärtaktischen Erwägungen ist die Drohung mit dem Atomwaffeneinsatz als Reaktion auf einen Cyberangriff noch aus einem anderen Gesichtspunkt heikel. Denn IT-Sicherheitsexperten sind sich weitgehend einig darin, dass erfahrene Hacker ihre Spuren und damit die Urheberschaft einer virtuellen Attacke so verschleiern können, so dass eine Zuordnung unmöglich ist.

Darüber hinaus lässt sich gezielt eine falsche Fährte legen. Angriffen unter falscher Flagge werden damit Tür und Tor geöffnet. So könnte eine ausländische Macht einen Cyberangriff durchführen und die Fährte zu einer Drittpartei legen, damit es zwischen dieser und dem angegriffenen Land zum Konflikt kommt. Möglich wäre auch die Fingierung eines äußeren Angriffs durch Geheimdienste, um der eigenen Regierung einen Kriegsvorwand gegen ein anderes Land zu verschaffen.

Wie WikiLeaks anhand von CIA-Dokumenten im vergangenen Jahr darlegte, hat der US-Geheimdienst Software mit dem Zweck entwickelt, falsche Fährten zu legen, um seine Urheberschaft bei Cyberattacken zu verschleiern und dafür andere Mächte – beispielsweise Russland – verantwortlich machen zu können.

Heikel ist auch, dass der Pentagon-Vorschlag die Entwicklung kleinerer, sogenannter taktischer Atomsprengköpfe vorsieht. Experten warnen, die Grenze zwischen atomaren und konventionellen Waffen könnte sich dadurch verwischen und die Hemmschwelle für den Gebrauch von Atomwaffen sinken. Im Ergebnis führe das zu einem steigenden Risiko eines atomaren Konflikts.

Vom Gleichgewicht zur Erstschlagfähigkeit

Während des Kalten Krieges wurde noch vom „Gleichgewicht des Schreckens“ gesprochen, da jeder Angriff der USA auf die Sowjetunion oder umgekehrt durch den Vergeltungsschlag die Vernichtung des Angreifers nach sich gezogen hätte. Von einer sogenannten Erstschlagfähigkeit spricht man, wenn das angegriffene Land nicht in der Lage ist, mit seinen eigenen Atomwaffen zurückzuschlagen, weil diese allesamt bei dem Erstschlag vernichtet wurden oder nur noch so wenige einsatzfähig blieben, sodass der Feind den Vergeltungsschlag überstehen würde. Auf die Erlangung dieser Erstschlagfähigkeit gegenüber Russland zielt der Raketen-Abwehrschirm ab, den die USA in Osteuropa in Betrieb nehmen wollen.

Bereits im Jahr 2006 hieß es dazu frohlockend in den vom Council of Foreign Relations herausgegebenen Foreign Affairs:

Zum ersten Mal in beinah 50 Jahren stehen die USA heute kurz davor, die nukleare Vorherrschaft zu erlangen. Es wird wahrscheinlich bald möglich sein, dass die Vereinigten Staaten die Atomwaffenarsenale Russlands oder Chinas in einem Erstschlag zerstören können. Würden die Vereinigten Staaten einen atomaren Angriff auf Russland (oder China) starten, bliebe dem ins Visier genommenen Land nur ein winziges Arsenal übrig – wenn überhaupt. Dann könnte sogar schon eine relativ bescheidene oder ineffiziente Raketenabwehr ausreichen, um sich vor einem Vergeltungsschlag zu schützen.

Erwartungsgemäß wird Donald Trump zum Monatsende zu den Vorschlägen des Pentagon Stellung nehmen. Bereits in der Vergangenheit hatte sich der US-Präsident dafür ausgesprochen, das Atomwaffenarsenal der USA zu modernisieren, um dessen abschreckenden Effekt weiter zu gewährleisten.

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