NSU = Staatsterrorismus: BRD veranlasste Vernichtung wichtiger Beweisdokumente

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Kurz bevor das Gericht in München das Verfahren gegen Beate Zschäpe beenden will, stapeln sich in der NSU-Aufklärung die Widersprüche. Zu zahllosen anderen Fällen von verschwundenen Akten kommt nun ein neues Beispiel. Die Nebenklage versucht weiter, dem Verfassungsschutz seine Beteiligung an den Morden nachzuweisen.

Auch die Bundesanwaltschaft ließ in großem Umfang Unterlagen für das NSU-Verfahren vernichten. Wie der investigative Journalist Dirk Laabs aus dem Untersuchungsausschuss erfuhr, haben die Obersten Strafverfolger im November 2014 die Vernichtung von Asservaten veranlasst, obwohl die Dokumente eine Schlüsselfigur im NSU-Verfahren betreffen.

Die Akten betreffen den Chemnitzer Neonazi Jan Werner. Er ist seit dem Jahr 2012 Beschuldigter im NSU-Komplex. Laut Staatsanwaltschaft hatte er den Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe geholfen, in seiner Stadt Fuß zu fassen, als die drei gerade aus Thüringen geflohen waren.

Zudem soll Jan Werner für die drei Waffen beschafft haben. Bei kaum einer Waffe, die dem NSU zugerechnet wird, konnte bislang ermittelt werden, woher sie ursprünglich stammt. Deswegen ist auch heute noch jeder mutmaßliche Waffenlieferant von großem Interesse.

Als der Beauftragte des Bundesuntersuchungsausschusses Heintschel-Heinegg sich jedoch im Juli 2016 bei der Bundesanwaltschaft nach den bei Werner gefundenen Notizbüchern erkundigte, machte die Bundesanwaltschaft eine überraschende Feststellung: Ausgerechnet Bundesanwälte hatten angeordnet, ein Notizbuch und alle noch vorhandenen Asservaten aus dem Besitz Werners zu vernichten.

Zu dem Zeitpunkt bestand bereits seit zwei Jahren ein „Vernichtungsmoratorium“, ausgesprochen vom Bundesinnenministerium. Keine Akte mit möglichem Bezug zum NSU-Komplex darf seit Juli 2012 vernichtet werden.

Damals war publik geworden, dass nicht nur das Bundesamt für Verfassungsschutz, sondern auch andere Behörden in großen Umfang Akten geschreddert hatten, die Bezüge zum Umfeld des NSU hatten. Mehrere führende Verfassungsschützer waren damals zurückgetreten.

Besonders brisant macht die vermeintliche „Pleiten, Pech und Pannen“-Serie, dass bisher nicht klar ist, wie viele Täter sich wirklich an den Verbrechen beteiligten, die dem NSU zugerechnet werden. So liegen ernsthafte Hinweise vor, dass der Mord an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 auf dem Festplatz Theresienwiese in Heilbronn von anderen Tätern begangen wurde.

Nicht nur, dass praktisch sämtliche Spurenbeweise gegen die BAW-Theorie von zwei Alleintätern sprechen. Während der Ermittlungen unterdrückte die Staatsanwaltschaft, dass mit den Phantombildern, die das Anschlagsopfer Martin Arnold anfertigte, nach den Tätern gefahndet wird.

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Wie der Untersuchungsausschuss im Landtag Baden-Württemberg inzwischen herausfand, gab es zum Tatzeitpunkt ein wahres Stelldichein von Verfassungsschutzmitarbeitern und FBI-Agenten auf der Theresienwiese.

 

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Auch bei dem vorherigen Mord durch den NSU, dem Anschlag auf den Kasseler Internetcafébetreiber Halit Yozgat im April 2006, sind mehr Fragen offen als geklärt. Bei dem Mord war der Beamte des Verfassungsschutzes Andreas Temme anwesend.

Obwohl der Beamte die ermittelnden Polizisten immer wieder offensichtlich belog, und sich auch auf jede nur erdenklich Weise verdächtig machte, unterband der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) weitere Ermittlungen.

Vor wenigen Tagen ließ die Nebenklage die Aussage überprüfen, dass Andreas Temme den Schuss „nicht gehört“ habe. Ergebnis: „Jeder, der so einen Knall hört, weiß sofort, dass Temme etwas gehört haben muss“, so der Nebenkläger Thomas Bliwier.

Zahlreiche Zeugen, die im NSU-Komplex aussagen sollten, sind inzwischen verstorben. So wurde der V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz (VS), Thomas Richter, im April 2014 in Paderborn tot aufgefunden. Zu diesem Zeitpunkt lebte der Neonazi mit dem Decknamen „Corelli“ unter der Obhut des Verfassungsschutzes. Er hatte 18 Jahre für den VS in der militanten Neonazi-Szene gearbeitet. In dieser Zeit hatte er enge Kontakte zum NSU-Trio.

Nach seinem überraschenden Ableben behauptete ein Gutachter, dass Thomas Richter einen hyperglykämischen Schock in Folge einer unbekannten Diabetes erlitten habe. Die Staatsanwaltschaft holte ein laborchemisches Gutachten ein, dass dem VS bestätigte, es gebe keinerlei Möglichkeit, jemandem einen solchen Schock zuzufügen.

Als dieser Gutachter, Werner Scherbaum, im Juli im NSU-Untersuchungsausschuss des Landes NRW aussagte, konnte er sein eigenes Gutachten nicht mehr bestätigen. Anders als damals angegeben, würden natürlich zahlreiche Möglichkeiten bestehen, einen Diabetes-Patienten durch einen hyperglykämischen Schock umzubringen, etwa Vacor, ein Rattengift, Streptozocin und Alloxan.

Thomas Richter alias Corelli war in der militanten rechtsextremen Szene bestens vernetzt. So war er etwa Mitglied einer deutschen Abteilung des Ku-Klux-Klan in Baden-Württemberg, in dem Bundesland, in dem die Polizistin Michelle Kiesewetter hingerichtet wurde. Kiesewetters Gruppenführer war übrigens mit Corelli in genau der selben Ku-Klux-Klan-Gruppe aktiv.

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