Stichtag: 30. November: KFZ Versicherung Mit Einem Klick Wechseln und 850€ Sparen

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Die meisten Verträge in der Kfz-Versicherung laufen immer noch aufs Kalenderjahr. Sie enden am 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt stets einen Monat.

Für diese Policen ist der Stichtag 30. November entscheidend. An diesem Tag muss Ihrem Kfz-Versicherer eine fristgerechte Kündigung spätestens vorliegen.

Vielen Versicherten ist jedoch nicht bewusst, dass bei einer Beitragserhöhung auch nach diesem Stichtag die Kündigung des bestehenden Vertrags möglich wird, um ab dem kommenden Kalenderjahr von einem preiswerteren Versicherungsschutz zu profitieren.

Bevor Sie Ihre aktuelle Kfz-Versicherung kündigen, sollte Ihnen bereits ein verbindliches neues Angebot vorliegen. Nur so ist garantiert, dass der Kfz-Versicherungswechsel problemlos klappt.
Stichtag unabhängig vom Wochentag

Der Stichtag 30. November gilt unabhängig davon, ob dieser Tag ein Samstag oder ein Sonntag ist. Wenn Ihre Kündigung erst am darauffolgenden Montag, also schon im Dezember, bei Ihrer Kfz-Versicherungsgesellschaft eingeht, sind Sie auf die Kulanz Ihres Versicherers angewiesen.

Wege zur Kündigung

Online: CHECK24 kündigt für Sie!
Die Kündigung Ihres Kfz-Versicherungsvertrags leiten Sie am besten einfach und schnell durch unseren 1-Klick-Kündigungsservice in die Wege. Diese Option wird Ihnen in den meisten Fällen nach der Antragsstellung in unserem Vergleichsrechner angezeigt.

Unterjährige Kfz-Policen

Manche Kfz-Versicherungen enden nicht am 31. Dezember, sondern zu einem anderen Datum. Auch dann gilt eine Laufzeit von zwölf Monaten sowie in der Regel eine Kündigungsfrist von einem kompletten Monat.

Beispiel

Bei einem Vertrag, der am 1. Juni beginnt, muss die fristgerechte Kündigung spätestens am 30. April dem Kfz-Versicherer vorliegen.

Möglichkeit Sonderkündigung

Sofern Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, verlängert sich die Kfz-Versicherung automatisch um zwölf Monate.

Unter bestimmten Umständen haben Sie dennoch die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis per Sonderkündigungsrecht zu beenden. Dieses greift, wenn:

  • die Kfz-Versicherung einen Beitrag anhebt, ohne gleichzeitig den Leistungsumfang entsprechend zu erhöhen.
  • ein Versicherungsschaden reguliert und damit abgeschlossen ist.