Berlin: Ermittlerin deckt Kinderhandel auf und wird von eigenen Leuten behindert

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Titelbild: Picture Alliance

In internen Unterlagen werden schwere Vorwürfe gegen eine Ermittlergruppe des Berliner Landeskriminalamts erhoben, die Kinderhandel bekämpfen soll.

Ein Tag im August 2013. Annika B. (Name geändert) wühlt sich durch Akten und muss immer wieder den Kopf schütteln. Die erfahrene Ermittlerin ist seit Kurzem im Kommissariat 424 des Berliner Landeskriminalamts (LKA). Ihr Job: den Handel mit Kindern aufdecken. B. weiß, dass die Akten auf ihrem Schreibtisch hochbrisant sind. Zeit für Mittagspausen nimmt sie sich kaum. Auch die Wochenenden verbringt die alleinerziehende Mutter am Schreibtisch im Büro, die Kinder spielen auf dem Boden. Knapp fünf Jahre später ist B. am Ziel, ein Mann wird verurteilt: Mustafa E. Er betreibt die Berliner „Erlebniswohnung“, ein Bordell, in dem Gruppensex-Partys (Gangbangs) nach dem Flatrate-Prinzip veranstaltet werden – gern mit minderjährigen Mädchen.

Ist das einer der größten Skandale der Hauptstadt-Polizei?

Doch was nach einem Erfolg für die Berliner Polizei klingt, kann sich als einer der größten Skandale der Hauptstadt-Polizei entpuppen. Denn dass es zu dem Urteil gekommen ist, scheint an ein Wunder zu grenzen.

„Wenn diese Vorwürfe zutreffen“, sagt Marcel Luthe, innenpolitischer Sprecher der Berliner FDP-Fraktion, „ist das ein neuerliches dramatisches Versagen beim LKA Berlin.“ Deshalb fordert der FDP-Politiker jetzt einen Untersuchungsausschuss, der „das gesamte Personalwesen bei Polizei und Justiz beleuchtet“.

Die Arbeit von B.s Kollegen sollen so miserabel gewesen sein, dass sich jetzt die Dienststelle für interne Ermittlungen mit den Vorgängen befasst. Die Anschuldigungen zeichnen ein dramatisches Bild der Dienststelle, die die Schwächsten in der Gesellschaft schützen und den Handel mit Kindern bekämpfen soll.

Ende August 2013 treffen zwei Mitarbeiter des Ordnungsamts bei einer Routinekontrolle in der „Erlebniswohnung“ auf ein junges Mädchen. Es behauptet, es würde dort nur auf eine Freundin warten. Doch wenig später berichtet ein V-Mann dem LKA von massenhaftem Missbrauch des Mädchens. Annika B. übernimmt die Ermittlungen.

In Akten entdeckt sie, dass bereits seit 2011 eindeutige Hinweise zur „Erlebniswohnung“ eingegangen sind. Einzige Folge: eine einmalige Kontrolle. Annika B. wird klar, dass Telefone überwacht und Verdächtige observiert werden müssen. Doch statt die Ermittlerin zu unterstützen, soll B.s Vorgesetzte, Kommissariatsleiterin S., genervt reagiert haben und B. zu verstehen gegeben haben, dass in ihrem Kommissariat grundsätzlich keine Telefonüberwachungen durchgeführt würden. Einen 17-seitigen Bericht von B. an die Staatsanwaltschaft kommentiert sie angeblich mit den Worten: „Jetzt muss ich diese Scheiße auch noch lesen.“

Als eine Staatsanwältin die Telefonüberwachung schließlich anordnet, soll B., laut ihrer Aussage, die Auswertung der 2972 aufgezeichneten Telefonate und knapp 1600 SMS-Nachrichten zur Strafe allein stemmen, während sich ihre Kollegen täglich 45 bis 60 Minuten Zeit für ein gemeinsames Frühstück nehmen würden.

BND-Mann verschwindet aus den Akten

Beim Abhören der Telefonate stößt B. auf eine weitere brisante Spur: Seit Jahren versucht das LKA, einen Maulwurf in den eigenen Reihen zu enttarnen. Der Mann mit dem Decknamen „Der Kreuzberger“ versorgt die Rotlichtszene mit brisanten Informationen zu Razzien. In den Telefonaten, die B. auswertet, ist immer wieder die Rede von einem „Kreuzberger“. B. gibt ihre Erkenntnisse weiter, angeblich ohne Rückmeldung. Erst auf mehrfache Nachfrage soll es Monate später geheißen haben, man habe den Vorgang „als nicht so dringlich erachtet und sich bisher nicht weiter darum gekümmert“.

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Trotz der widrigen Umstände schafft es B., am 20. Juni 2014 eine weitere Kontrolle der „Erlebniswohnung“ durchzusetzen. Die Stimmung im Kommissariat sei zunehmend gereizt gewesen, hält B. in ihrer Beschwerde fest.

Kurz vor dem Einsatz springt überraschend ein angefordertes Team des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) ab. Beamte der Elitetruppe sollen B. hinter vorgehaltener Hand berichtet haben, dass auf Observationsbildern „etwas“ entdeckt worden sei. Anschließend habe es beim MEK einen Eklat gegeben. Was genau zu sehen ist, wollten die Beamten B. aber nicht anvertrauen. Es sei Stillschweigen vereinbart worden. Als B. nachfragt, ob Kollegen erkannt worden seien, verneint das keiner. Offiziell wird die plötzliche Absage vom MEK damit begründet, dass man über die Eintrittsgelder nicht auch noch Steuermittel „in den kriminellen Kreislauf einbringen“ wollte.

Dennoch zieht B. den Einsatz durch. Dabei sind auch die beiden Männer vom Ordnungsamt, die schon bei der ersten Razzia anwesend waren. Einen Freier erkennen die beiden wieder. Als der Mann kontrolliert wird, gibt er sich als Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus und soll sogar einen Dienstausweis gezückt haben. Aus „taktischen Gründen“ wird der Vorgang nicht in die Akte aufgenommen. Wie weit der Spur des mutmaßlichen BND-Mitarbeiters nachgegangen wurde, ist unklar. Fest steht aber, so FOCUS-Recherchen, dass der BND niemals über den Verdacht der Berliner Ermittler informiert wurde.

Im September 2014 wird B. aus gesundheitlichen Gründen versetzt und muss den Fall abgeben. Am Rande der Gerichtsverhandlung Ende September 2017 kommt sie allerdings mit dem zuständigen Staatsanwalt ins Gespräch. Von den Vorkommnissen beim MEK oder dem mutmaßlichen BND-Mann soll er laut B. noch nie gehört haben. Auf Anfrage äußerten sich weder die Berliner Polizei noch die Staatsanwaltschaft.

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1 Comment

  1. Sex mit Kindern sollte mit der Todesstrafe bestraft werden !
    Staatsbedienstete,die dem Rotlichtmilieu vor bevorstehenden
    Razzien warnen,sollten mit der Todesstrafe bestraft werden !

    Staatsbedienstete,die in einer solchen Behörde (Kinderhandel)
    Ermittlungen anstellen, müssen den höchsten geheimdienstlichen
    Schutz bekommen ; dazu benötigt jedoch der deutsche Staat die
    eigene Souveränität ! Die aber besitzt das Deutsche Volk nicht
    mehr !
    d.h. Kinderhandel und demzufolge Kindesmißbrauch wird von
    der Bundesregierung “nicht bestraft bzw. nicht verfolgt” !

    Weiterhin geht dieser große Skandal, wenn man in die okkulte
    und Frauenhandel-Ecke schaut ! Auch hier gibt es haufenweise
    Hinweise,Beweise und demzufolge sehr viele Anhaltspunkte,
    dagegen vorgehen zu können !
    Menschenhandel,Kindesmißbrauch,Menschenkauf usw. muss
    hart verfolgt und bestraft werden und vor allem, diejenigen,die
    das schändlicherweise betreiben, sollten in ihren privaten und
    persönlichen Rechten eingeschränkt werden !
    ( Man kann doch nicht einen finsteren Kriminellen mit dem
    gleichen Recht behandeln,wie ein treuer aufrechter Bürger ! )
    Frage an die Rechtshoheit / bzw. an die Rechtsphilosopie.

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