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Die Vorratsdatenspeicherung ist durch – DDR 2.0?

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2007 erstmaliger Versuch, sie einzuführen, 2010 als verfassungswidrig erklärt, 2014 teilt die entsprechende EU-Richtlinie dasselbe Schicksal. Nun wurden einige Punkte wie Dauer und Umfang der zu speichernden Daten eingeschränkt. Aber macht das die Speicherung legitim?

Schützt die VDS den Bürger wie behauptet vor Terrorismus und hilft Verbrechen schneller aufzuklären, oder ist sie selbst bereits Staatsterrorismus? Historische Beispiele für eine flächendeckende Überwachung gibt es zuhauf – allein in Deutschland die der Nationalsozialisten und der DDR durch die StaSi. Worin unterscheiden sie sich also? Und ist es nicht so oder so hinfällig, da die NSA und der BND ja ohnehin schon alles aufzeichnen? Hier also ein grober Überblick über die Punkte des Beschlusses und was genau gespeichert werden soll:

  • Telefon- und Internetmetadaten, d.h. Infos zu
    – Personen
    – Websites
    – Rufnummern
    – IP-Adressen von PCs
    – Standorten
    – Bewegungsprofilen
    – Dauer, Anzahl, Regelmäßigkeit von Websitebesuchen und Gesprächen
  • 10 Wochen Speicherung, außer bei Standortdaten – verkürzte Frist auf 4 Wochen
  • Inhalt von Gesprächen oder Seiten und E-Mails sind ausgenommen
  • richterlicher Beschluss ist für den Zugriff notwendig
  • 3 Jahre nach Beginn der VDS ist eine Bewertung dieser zwingend

Bereits jetzt wird aber schon Kritik laut. So sei die Trennung von Meta- und Inhaltsdaten bei SMS aus technischen Gründen nicht möglich. Damit werden Inhalte von SMS also auch über eine Frist von 10 Wochen gespeichert. Des Weiteren wird die Gefahr, dass die gespeicherten Daten anfällig für Hacker-Angriffe sind, als nicht hinnehmbar gesehen.


Mit 404 zu 148 Stimmen wurde der Neuregelung im Bundestag vergangenen Freitag zugestimmt. Die Meinungen gehen dabei allerdings weit auseinander:

“Der Gesetzentwurf ist rechtspolitisch eine Katastrophe und rechtsstaatlich inakzeptabel.”, sagt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE. Politiker würden gewählt werden, damit Interessen der Bürger vertreten und gewahrt würden, nicht um sie auszuspionieren und zu überwachen.

„Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist ein rechtsdogmatischer Dammbruch par excellence.“, so Konstantin von Notz, Bündnis 90/Die Grünen. Wie auch DIE LINKE kündigten Die Grünen eine Verfassungsklage an.

Auf der anderen Seite gibt es aber auch reichlich Zuspruch für die VDS:

„Mit einer verbindlichen Speicherung können deutlich mehr Straftaten aufgeklärt werden.“, behauptet Elisabeth Winkelmeier Becker, Angehörige der CDU. Ob dies der Fall ist, wird sich bei Durchsetzen der VDS durch die verpflichtende Evaluation in drei Jahren zeigen.

Laut SPD-Politiker und Bundesjustizminister Heiko Maas handele es sich zwar um “einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, aber in verhältnismäßigem Maße.”

Generell sind die Stimmen in der SPD zum Thema VDS sehr gespalten. – das zeigt sich an den 43 Parteizugehörigen, die gegen die VDS stimmten. Während auch Parteichef Siegmar Gabriel mit Begründung auf die schnellere Aufklärung von Straftaten der Auffassung “Wir brauchen das” ist, kontert die Vorsitzende der Jugendorganisation der SPD (JuSo), Johanna Uekermann, mit “Wir brauchen das nicht” und kritisiert die Meinung Gabriels scharf.


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Welche Meinung letztlich die richtige ist, muss jeder für sich entscheiden. Dass hier aber wieder ein Beschnitt der informationellen Selbstbestimmung stattfindet, ist unumstößlich. Ein nicht zu vernachlässigendes Problem stellt auch die eigene Bequemlichkeit dar. So ist seit Edward Snowden zwar bekannt, dass man online quasi keine Privatsphäre genießen kann – doch an ihrem Umgang mit der digitalen Welt dürften nur wenige etwas geändert haben. Was angesichts der haarsträubenden Enthüllungen nicht verständlich erscheinen mag, lässt sich auf eine einfache Tatsache zurückführen – nämlich dass digitale Anonymität mit einem großen Aufwand verbunden ist, der meist technisches Verständnis und ein weitreichendes Befassen mit der Materie voraussetzt. Doch darf man sich damit zufrieden geben? Darf man darauf hoffen, dass Behörden wie die NSA, der BND etc. dem öffentlichen Druck nachgeben und das Ausspionieren einstellen? Kevin Mitnick, bekannt als “Hacker-Legende”, hat dazu eine klare Stellung: “Die NSA wird sich niemals ändern. Jeder, der das glaubt, ist naiv.”

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) gibt zu Bedenken, dass die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung dem Informantenschutz schade und folglich die Presse- und Rundfunkfreiheit in “unvertretbarem Maße” einschränke. Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes, die EU-Richtlinie zur VDS mit der Berufung auf mangelnden Schutz von Berufsgeheimnisträgern für ungültig zu erklären, wird befürwortet. Der DJV macht darauf aufmerksam, dass zukünftig Informanten und anonyme Quellen nicht mehr geschützt werden könnten, da Behörden diese zurückverfolgen dürften. Potentielle “Whistleblower” wie Snowden oder Manning dürften damit, auf Deutschland bezogen, in Zukunft eine noch höhere Hemmschwelle haben, da ihre Anonymität und ihr Schutz nicht mehr gewährleistet werden könnten.


Im Folgenden die Links, zu den Dokumenten und die Übersicht der Tagesordnung des Bundestags vom 16.10.2015:

https://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung_131/383284

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805171.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/063/1806391.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/049/1804971.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/063/1806391.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/050/1805088.pdf


Feature Image: (C) Bündnis 90/Die Grünen (Plakatdesign)

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