Schulgesetz erlaubt Mädchen Vollverschleierung im Unterricht

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Hannover. Das Land Niedersachsen kann Schülerinnen nach dem aktuell gültigen Schulgesetz eine Vollverschleierung nicht verbieten.

Zu diesem Schluss sei ein von der Staatskanzlei in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gekommen, berichtete die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (Donnerstag).

Fall aus Belm

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Anlass war der Fall einer vollverschleierten Schülerin aus Belm bei Osnabrück. Das Mädchen trägt seit dem siebten Schuljahr einen Nikab, der Gesichtsschleier lässt nur die Augen frei. Die Schule versucht vergeblich, Schülerin und Eltern davon zu überzeugen, dass das Mädchen den Schleier ablegt.

Schulgesetz müsse geändert werden

Um ein Verbot verhängen zu können, müsste laut Gutachten erst das Schulgesetz geändert werden. Weil Religionsfreiheit ein Grundrecht sei, müsse ein Eingriff gesetzlich geregelt sein, argumentiert der Gutachter Professor Hinnerk Wißmann von der Uni Münster. Er empfiehlt eine explizite Anforderung an die Schüler aufzunehmen, durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten des Schullebens zu ermöglichen. Das Kultusministerium halte die Formulierung als Rechtsgrundlage für geeignet, die Entscheidung liege aber beim Landtag.

Quelle: dpa

1 Comment

  1. Es gibt die alternative “Homeschooling”, zumindest laut Menschenrechte, und bereits in vielen Europäischen Ländern. Kinder die zu Hause unterrichtet werden, können im Schutz der Familie besser lernen, sind aufmerksamer und erfolgreicher. Dies haben Studien belegt. Dazu kommt, dass der an staatlichen Schulen präsentierte Unterichtsstoff, meist nur dazu dient, die nächste Prüfung zu bestehen. Kinder wollen spielend lernen, Vater bei der Arbeit zuschauen, bei Mutter Kochen lernen, beim Schreiner Nachbarn dabei sein, beim Bauern die Kühe melken, beim Elektrofritzen mithelfen. Der Staat soll die Gelder, die er unter dem Vorwand Steuern unseren Familien entzogen hat, den Eltern zurückgeben. BRD-Bedienstete, die entzogene Gelder umverteilen, werden dadurch nicht benötigt; es ergibt sich auch hier mehr finanzieller Spielraum. Wer dagegen sich lieber staatlich zwischen verhüllten Mitschülern belehren lassen will, dem ist auch nicht mehr zu helfen.

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