Panama Papers: Schäuble blockiert Transparenzregister deutscher Briefkastenfirmen

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Von rt.com

Vor genau einem Jahr, am 3. April 2016, wurden die Panama-Papers publik. Als Konsequenz daraus präsentierte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble einen Zehn-Punkte-Plan gegen Steuerhinterziehung. Doch sobald es um Transparenz geht, blockiert Schäuble.
 

Als im April des Vorjahres ein Internationaler Verbund investigativer Journalisten (ICIJ) die so genannten Panama Papers veröffentlichte, war das Geschrei zunächst groß. Was Fachleute schon seit Jahren vermuteten, wurde über Nacht zu einer Gewissheit: Steuerhinterziehung in nie gekannten Ausmaßen mithilfe von internationalen Steueroasen ist tägliche Realität. Die Zahlen waren beeindruckend: Nicht weniger als 130.000 Personen in 170 Ländern hatten ihr Geld allein in Briefkastenfirmen der Kanzlei Mossack-Fonseca in Panama “geparkt”.

Unter den Sparfüchsen befanden sich Politiker, Spitzensportler, Finanzjongleure, Oligarchen und andere Prominente. Deutschlands Bundesfinanzminister Schäuble reagierte auf die Enthüllungen mit einem Zehn-Punkte-Plan. Steuerhinterziehung mithilfe von Briefkastenfirmen sollte fortan konsequent bekämpft werden. Nicht das Verbot, sondern vollständige Transparenz sei der richtige Weg, sagte damals ein Ministeriumssprecher von Schäuble. Zudem wurde eine Ächtung Panamas angedroht. Wörtlich hieß es in einem Papier aus dem Bundesfinanzministerium:

“Wenn Panama nicht rasch kooperiert, werden wir dafür eintreten, bestimmte in Panama getätigte Finanzgeschäfte international zu ächten.”

Doch so kernig sich Schäuble und das Finanzministerium damals auch gaben: Die Bilanz der Bundesregierung ist ein Jahr nach Veröffentlichung der Panama Papers schwach. Experten kritisieren vor allem die Blockadehaltung von Schäuble bei der Einrichtung eines öffentlichen Transparenzregisters. Mithilfe eines solchen Registers könnten die wahren Eigentümer von Unternehmen und Trusts öffentlich gemacht werden.

Mittels Briefkastenfirmen hinterziehen Reiche aus aller Welt aber nicht nur ihre Steuern. Mit ihnen wäscht das organisierte Verbrechen sein Geld und verstecken Terrororganisationen ihr Vermögen. Gestern beriet der Bundesrat über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der 4. EU-Antigeldwäscherichtlinie in deutsches Recht. Dabei sprach er sich klar für ein öffentlich zugängliches Transparenzregister aus. Organisationen wie ONE, WEED, Netzwerk Steuergerechtigkeit und Tax Justice Network (TJN) begrüßten einhellig diese Entscheidung.

Denn bei Briefkastenfirmen geht es oftmals nicht nur um Steuerhinterziehung. Auch Geldwäsche und Korruption sind beliebte Beweggründe, sich solcher Konstrukte zu bedienen. Ein öffentliches Register würde die globale Bekämpfung dieser durchaus auch strafrechtlich erheblichen Verfehlungen weiter vorantreiben. Doch die gestrige Entscheidung des Bundesrats steht im Gegensatz zum aktuellen Kabinettsentwurf und zu der deutschen Position auf EU-Ebene, wo Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bei der Novellierung der 4. Anti-Geldwäscherichtlinie in dieser Frage blockiert.

Markus Henn, Referent für Finanzmärkte bei World Economy, Ecology & Development (WEED), äußert sich enttäuscht:

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“Kriminelle und Korrupte meiden das Licht der Öffentlichkeit. Deshalb würde ein öffentliches Register ihnen ihre Straftaten deutlich schwerer machen. Doch das Finanzministerium verhindert die Öffentlichkeit.”

Auch Stephan Exo-Kreischer, Leiter der Nichtregierungsorganisation ONE in Deutschland, kann das Zögern von Schäuble nicht nachvollziehen. Gegenüber ATTAC sagte Exo-Kreischer:

“Andere Länder machen es uns vor: Großbritannien zeigt, dass man vor Transparenz keine Angst haben muss: Dort sind alle wahren Eigentümer/innen von Firmen seit 2016 über das Internet einsehbar, ohne dass Entführungen oder Erpressungen deshalb zugenommen hätten. Vielmehr stärkt die Transparenz das Vertrauen der Bürger/innen in den Staat und die Gesellschaft. Auch der ehrbare Kaufmann profitiert, weil vermummte Offshore-Investoren demaskiert würden.”

Doch immer, wenn es bei dem Thema Transparenz ernst wird, blockiert die Bundesregierung. So auch schon beim Anti-Corruption Summit in London am 12. Mai 2016. Dort hatten sich 40 Länder und sechs Organisationen versammelt, um der internationalen Korruption den Kampf anzusagen. Die Teilnehmer unternahmen erfolgsversprechende Schritte, um die Korruption zu bekämpfen. Doch Deutschland sieht offenbar keinen Handlungsbedarf.

Schon im Juni 2015 verabschiedete die EU-Kommission die 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Im Rahmen der nationalen Umsetzung dieser Richtlinie sah der erste Entwurf des Finanzministeriums im Dezember 2016 noch öffentliche Register für die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Trusts vor. Doch im beschlossenen Gesetzesentwurf vom 22. Februar 2017 ist plötzlich keine Rede mehr davon. Nun heißt es:

“Neben Behörden und Verpflichteten erhalten bei berechtigtem Interesse auch andere Personen und Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten Zugang.”

Doch wann ist ein Interesse “berechtigt” – und wann nicht? Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass in Deutschland jährlich um die 100 Milliarden Euro Geldes aus ungesetzlichen Transaktionen gewaschen werden. Häufig geht es dabei um Immobilien. Während des Arabischen Frühlings stellte sich unter anderem heraus, dass korrupte Staatsführer ihre Millionen auf deutschen Konten gesichert hatten, weil man in Deutschland auf diese Konten keine Quellensteuer zahlen muss. In diesem Sinne ist Deutschland selbst eine Steueroase.

In Slowenien und Dänemark soll jetzt ein öffentliches Transparenzregister eingeführt werden. Auch Frankreich und die Niederlande haben sich hinter den Vorschlag der EU gestellt. Doch Deutschland müht sich selbst mit der Ächtung Panamas. Deutschland hat Panama bis heute nicht auf die Liste so genannter nicht-kooperativer Staaten gesetzt. “Nicht-kooperativ” ist dabei die diplomatische Umschreibung für “Steuersumpf”.

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