“Nutte” gegen “Neger” – Hamburger Gericht fällt Urteil gegen Nazi-Rentnerin

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Von www.shz.de

HAMBURG | Urteil mit überraschender Begründung im Amtsgericht Hamburg-Barmbek: Die Richterin hat am Donnerstag eine 78-Jährige wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt, weil diese einen farbigen Jungen als „Neger“ bezeichnet hatte. Begründung: Die Beschimpfung wiege schwerer als der Ausdruck „Nutte“, mit dem der Elfjährige die Rentnerin zuvor vermutlich belegt hatte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert.

Verteidiger Stefan Lanwer zeigte sich nach dem Urteil entsetzt: „Das ist politische Rechtssprechung.“ Seine Mandantin sei zuvor in ungehöriger Weise von dem Jungen beschimpft worden. Beide Beleidigungen hätten sich aufgehoben. Er prüfe den Gang in die Berufung.

Der Fall: Im Januar 2014 war Elke W. in Bramfeld auf ihrem Fahrrad unterwegs. Wie so oft. Die 78-Jährige bessert ihre 600-Euro-Rente mit Flaschensammeln auf. Vor einer Schule an der Berner Chaussee habe Steven H.  (Name geändert) auf dem Radweg gestanden, berichtete sie vor Gericht. „Er ist nicht zur Seite gegangen, obwohl ich mehrmals geklingelt habe.“ Dann habe er gesagt: „Was willst du denn, du Nutte?“

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Sie habe den farbigen Steppke daraufhin als „Neger“ bezeichnet, räumte W. ein. „Das ist mir so rausgerutscht. Ich habe mich sofort entschuldigt.“ Aber: Geschlagen und getreten habe sie den Jungen nicht.

Genau das hatten der Elfjährige und zwei andere Schüler der Polizei allerdings zu Protokoll gegeben. Von zwei Ohrfeigen, einem Faustschlag ins Gesicht und einem Tritt gegen das Schienbein war die Rede. Der Vorfall hatte der Rentnerin einen Strafbefehl über 800 Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung eingetragen. Sie legte Widerspruch ein.

Der Vorwurf der Körperverletzung entpuppte sich in der Verhandlung bald als falsche Verdächtigung. Selbst Steven konnte sich daran zunächst nicht erinnern. Im Zeugenstand blickte der Junge verlegen zu Boden. Erst auf mehrmaliges Nachfragen, raunte er: „Sie hat mich zweimal geklatscht.“ Augenzeuge und Kumpel John T. (13, Name geändert) bestätigte dies allerdings nicht. Dafür gab das vermeintliche Opfer zu, die Flaschensammlerin „hässliche alte Frau“ genannt zu haben.

Am Ende der Beweisaufnahme schüttelte die Staatsanwältin ratlos den Kopf. „Wir wissen nicht genau, was passiert ist. Das ist mehr oder weniger ein Durcheinander.“ Sie beantragte Freispruch. Ebenso wie der Verteidiger. Selbst wenn der Ausdruck „Neger“ gefallen sein sollte, so sei dies durch die vorherige Beschimpfung des Jungen strafrechtlich irrelevant. Anwalt Lanwer: „Außerdem ist Frau W. ist in einer Zeit groß geworden, in der ‚Neger‘ noch kein Schimpfwort war.“

8 Comments

  1. Seltsam…in der Schule haben wir gelernt, daß “Neger” eine ethnische Zuordnung sei, so wie “Indianer” und “Eskimo”. Ein Schimpfwort wurde das erst nach den Rassenunruhen in den USA (Nigger). Kann deshalb diese “Rechtsprechung” nicht nachvollziehen.

  2. Neger sind auch für mich noch Neger und keine Maximal Pigmentierte People wer als Schwarzer den Ausdruck Neger als Beschimpfung empfindet ist bei Uns fehl am Platze.
    wenn jemand Weißer zu mir sagt empfinde Ich das auch nicht als Beleidigung.10 kleine Negerlein reimt sich besser als 10 Maximal Pigmentierte People

  3. Die Richterin ist eine Grüne Vollidiotin, mehr kann man dazu nicht sagen. Ich weiss einiges aus meiner Jugend über Richter, hätte ich das damals ausgeplaudert, wäre heute wohl Notstand bei den Gerichten.

  4. Allein schon der reißerische Titel ist eine Unverschämtheit! “Nazi-Rentnerin”….. was soll das?

    Eine alte Frau als Nazi zu verunglimpfen, wird hier der mediale Niveaulimbo getanzt oder was? Oh, sie hat “Neger” gesagt, das ist ja schon Grund genug, jemanden als Nazi zu beschimpfen? Wollt ihr “political correctness” versuchen, dann bleibt doch bitteschön bei neutraler Berichterstattung, denn Verleumdungen sind weder politisch korrekt noch gehört sowas in eine Berichterstattung….. oder wollt ihr den “guten” alten Hetzblättern, vorzugsweise mit 4 Bildungsbuchstaben, nacheifern?

    Was ich von dem Urteil halte, sage ich lieber nicht laut, sonst vergesse ich meine gute Erziehung. Ein Bengel, der rüpelhaft andere beschimpft – wegen SEINES Fehlverhaltens – der noch obendrein lügt, kriegt in bisschen Köpfchentätscheln und bestenfalls ein strenges du-du-du mit erhobenem Zeigefinger, eine beschimpfte und drangsalierte alte Frau darf die Zeche bezahlen, weil eine kleine unverschämte Kröte jeglichen Respekt und Anstand vermissen lässt?

  5. Da bekomm ich doch gleich wieder lust auf einen Negerkuss. Ich beichte, dass ich die letzen verkauften originalen Negerküsse in Massen gekauft hab um meinen bedarf an rassistischen kulinarischen hochgenuss zu stillen.

  6. Hm, gibt’s dann bitte vielleicht irgendwo ein Buch oder eine Seite im Netz, wo man nachlesen kann, welche Beleidigungen schwerer wiegen als andere? Wäe doch gut zu wissen… ^^

    • Am schlimmsten ist immer die Wahrheit! Volker Pispers zu Merkel: “Die Merkel zitiere ich ja am liebsten wörtlich. Ich habe noch keinen besseren Weg gefunden, diese Frau zu beleidigen.”

  7. Wenn diese Meldung kein Fake ist, dann gehört diese Richterin sofort entlassen. Wir wurden in unserer Kindheit gelehrt, Respekt und Anstand gegenüber Älteren zu haben. Dem Jungen und seinen Eltern gehört mal erklärt dass man sich so nicht verhalten darf. Egal ob Deutscher oder Ausländer ob Schwarz ob Weiß, Anstand ist das erste was man lernen sollte, wem das nicht gefällt und sein Kind dann auch noch bei einer Klage unterstützt hat bei seiner Erziehung komplett versagt. Diesen Spruch hätte die Richterin Fällen sollen. Mit diesem Urteil hat die das Recht sich Richterin zu nennen, die im Namen des Volkes Urteilt komplett verwirkt. Entlassen ist das einzige was da noch hilft.

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